Parallele Selbständigkeit, kellnern + Fotodesign?

Hallo zusammen,

erst mal ein großes Lob an dieses Forum, habe schon viel gelesen und erfahren, trotzdem hätte ich noch zwei Fragen.

meine Situation ist folgende:
Ich mache in einem Fotostudio eine Ausbildung zur Mediengestalterin und nebenbei habe ich immer etwas gekellnert und für Bekannte und Freunde Fotos gemacht, Geschäftsausstattungen erstellt etc.
Beim Kellnern gibt es immer wieder Probleme mit der Abrechnung, und springe auch mal in anderen Restaurants ein (jedes mal muss ich neu an-und abgemeldet werde). Um diesen Vorgang zu vereinfachen würde ich gerne auf eigene Rechnung arbeiten.
Meine Frage:

Für Fotodesign reicht ja eigentlich eine freiberufliche Tätigkeit, aber wie kriege ich das mit dem Kellnern unter einen Hut? Was muss ich anmelden bzw. beachten?
Darf ich überhaupt auf eigene Rechnung kellnern? Oder geht das nicht weil Kellner eigentlich so in den Betrieb eingebunden sind dass sie definitiv als Angestellte gelten.

Über die Ausbildung bin ich sozialversichert, ist damit alles abgesichert?
Für Hilfe und Tips wäre ich sehr dankbar.
LG nat
nat_online

Beiträge: 1
Registriert: 16.04.2009, 11:22

Hallo,

lässt sich eigentlich ganz einfach lösen, indem du sowohl das Fotostudio als auch die Kellnerei über einen Gewerbeschein laufen lässt. Dazu musst du nur beim zuständigen Ordnungsamt dein Gewerbe anmelden. Als Tätigkeit kannst du da auch völlig verschiedene Dinge angeben. Unter Umständen fragt man dich nach einem Schwerpunkt um dich eine Berufsgenossenschaft zuordnen zu können.

Außerdem erhältst du dann vom zuständigen Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und, nachdem du den ausgefüllt abgegeben hast eine Steuernummer.

Bei der Rechnungsstellung dann immer die Mindestinhalte beachten und dann dürfte das unproblematisch funktionieren. Je nach Umfang der Tätigkeit - bei mehr als 80 Stunden im Monat glaube ich - solltest du außerdem mit deiner Krankenkasse sprechen.

Viele Grüße
Bernhard Kelz

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine Frage noch, kann man sich mit kellnern Selbstständig machen? Im Netz kursieren unterschiedliche Meinungen bezogen darauf dass ich ja Weisungsabhängig bin und ein fester Bestandteil des Teams bin.
Sonst bin ich ganz zuversichtlich dass ich das alles hinkriege.
Danke nochmal.
LG nat

Hallo,

also von einem gewerblichen/freiberuflichen Kellner habe ich bisher noch nichts gehört. Es müsste genau an der Weisungsgebundenheit scheitern. Da ändert es auch nichts, wenn Du für mehrere Restaurants arbeitest.
Aber andererseits: Wenn das Finanzamt da kein Problem mit hat, warum nicht?
Und genau da würde ich vorher anfragen. Schildere doch Deinem Bearbeiter die Situation und frage ihn, wie er das beurteilt. Am sichersten ist das per „Verbindliche Auskunft“. Achtung: Die kostet etwas (weiss nicht genau wieviel). Nur dann ist das auch verbindlich.
Dazu rate ich deshalb, weil es ärgerlich wäre, wenn Du jetzt einfach selbständig arbeitest und später alles nachversteuert werden müsste.

Bedenke auch noch: Was ist mit der Versicherung? Ich denke da weniger an die Krankneversicherung sondern mehr an Unfall und Haftpflicht. Du stolperst und giesst einem Gast den Rotwein üner seinen 1000,- Euro Anzug. Der will Schadensersatz dafür. Als Selbständige bist Du dann wohl nicht mehr versichert, bzw. musst Dich versichern.

Wie würde das mit den Abrechnungen laufen? Geht das auf Stundenbasis und Du erhälst nach getaner Arbeit sofort Dein Geld? Oder rennst Du später da immer hinterher?
Das müsst auch vorher abgesprochen werden.

Obwohl ich zwar immer ein Freund der Selbständigkeit bin, halte ich das hier für schwierig.

Liebe Grüße

Hartmut

da werde ich mich mal beim finanzamt schlau machen und die AW hier posten. Betrifft vielleicht mehrere.
Dankeschön