Nein, anders als der Titel möglicherweise vermuten lässt, geht es nicht um Stadtviertel, in denen bestimmte Landsmänner als Friedensrichter ihre Dienste anbieten. Es geht um unseren ur-deutschen Justizminister Maas.
Hier kommt das schon bekannte Problem auf, nach welchen Kriterien gelöscht werden soll. Diese Frage wurde ja schon damals, als Maas mit seinen Bemühungen gegen sogenannte Hasskommentare anfing, eher umgangen. Welches sind denn die Beiträge, die Hass enthalten?
Nun scheint Maas sich festgelegt zu haben: „Strafbare Inhalte“. Aber was ist nun ein strafbarer Inhalt? Klar, es gibt Paragraphen, in denen dies definiert ist. In der Praxis wird man aber in vielen Fällen auf Auslegungsfragen stoßen, zumal die Strafbarkeit im Einzelfall mit dem Grundsatz der freien Meinungsäußerung abzuwägen ist.
Zur Entscheidungsfindung gibt es da eine Einrichtung, die der Justizminister vielleicht kennen sollte. Nämlich die Justiz. Und die Entscheidung treffen letztendlich Fachleute, welche ausdrücklich die Befähigung zum Richteramt haben. Nämlich Richter. Dort hat zudem auch jeder Beschuldigte das Recht, sich zu verteidigen.
All dies fehlt in der von Maas favorisierten Fallgestaltung, dass F******* die strafbaren Inhalte löscht, gegebenenfalls auf Hinweis einer offensichtlich nichtstaatlichen Jugendschutzorganisation. Nun mag man einwenden, dass F******* natürlich einen privaten Kommunikationsdienst anbiete und es diesem freigestellt sei, Beiträge nach eigenem Ermessen und somit auch auf Maßgabe von Dritten hin zu entfernen. Doch dann stellt sich die Frage, warum Maas so sehr auf diesen Dienst einwirkt, wenn doch jeder per Anzeige gegen „strafbare Inhalte“ vorgehen kann.
Ist der Student, der im Auftrag von F******* nach den Maßgaben eines Herrn Maas bzw. bestimmter politisch aktiver Organisationen nach gewissen Inhalten sucht, eine adäquate Stelle zur Bestimmung der Strafbarkeit?