Paralleljustiz?

Nein, anders als der Titel möglicherweise vermuten lässt, geht es nicht um Stadtviertel, in denen bestimmte Landsmänner als Friedensrichter ihre Dienste anbieten. Es geht um unseren ur-deutschen Justizminister Maas.

Man liest: Strafbare Inhalte im Internet werden nach Ansicht von Bundesjustizminister Heiko Maas noch immer unzureichend gelöscht - trotz aller Selbstverpflichtungen von Twitter, Facebook, Youtube & Co. Die Unternehmen reagierten vor allem dann, wenn sich die Organisation jugendschutz.net einschalte.

Hier kommt das schon bekannte Problem auf, nach welchen Kriterien gelöscht werden soll. Diese Frage wurde ja schon damals, als Maas mit seinen Bemühungen gegen sogenannte Hasskommentare anfing, eher umgangen. Welches sind denn die Beiträge, die Hass enthalten?

Nun scheint Maas sich festgelegt zu haben: „Strafbare Inhalte“. Aber was ist nun ein strafbarer Inhalt? Klar, es gibt Paragraphen, in denen dies definiert ist. In der Praxis wird man aber in vielen Fällen auf Auslegungsfragen stoßen, zumal die Strafbarkeit im Einzelfall mit dem Grundsatz der freien Meinungsäußerung abzuwägen ist.

Zur Entscheidungsfindung gibt es da eine Einrichtung, die der Justizminister vielleicht kennen sollte. Nämlich die Justiz. Und die Entscheidung treffen letztendlich Fachleute, welche ausdrücklich die Befähigung zum Richteramt haben. Nämlich Richter. Dort hat zudem auch jeder Beschuldigte das Recht, sich zu verteidigen.

All dies fehlt in der von Maas favorisierten Fallgestaltung, dass F******* die strafbaren Inhalte löscht, gegebenenfalls auf Hinweis einer offensichtlich nichtstaatlichen Jugendschutzorganisation. Nun mag man einwenden, dass F******* natürlich einen privaten Kommunikationsdienst anbiete und es diesem freigestellt sei, Beiträge nach eigenem Ermessen und somit auch auf Maßgabe von Dritten hin zu entfernen. Doch dann stellt sich die Frage, warum Maas so sehr auf diesen Dienst einwirkt, wenn doch jeder per Anzeige gegen „strafbare Inhalte“ vorgehen kann.

Ist der Student, der im Auftrag von F******* nach den Maßgaben eines Herrn Maas bzw. bestimmter politisch aktiver Organisationen nach gewissen Inhalten sucht, eine adäquate Stelle zur Bestimmung der Strafbarkeit?

Wohl kaum! Maas kann Zuckerberg lediglich darum bitten, Dinge zu löschen und Zuckerberg kann und darf alles löschen, was er löschen möchte. Er könnte es auch einfach lassen, da FB ist ja schließlich sein eigenes Portal und er hat dort wohl Hausrecht hat.

Was hat die Justiz damit zu tun?

…da gibt es ein einfaches und wahrscheinlich sogar unverbindliches "Gentlem „Agreement“ und das ist bei weitem kein Grund, eine Paralleljustiz heraufzubeschwören!


BTW hat sich diese Plattform gerade, unter Zuhilfenahme eines bekannten Textnachrichtendienstes, Millionen deutsche Telefon-Datensätze „erschlichen“ (sogar solche, deren Besitzer nie etwas mit FB oder diesem Dienst zu tun hatten), ohne das der deutsche „Justizapparat“ etwas dagegen tun könnte. Wie sollte man FB denn dann bitteschön zum Löschen von Artikeln zwingen können?

Außerdem haben FB und DE faktisch überhaupt nichts miteinander zu tun, da sich deren europäischer Firmensitz auf 'ner grünen Insel befindet…

Gruß Oberberger