Hallo,
da gibt es nun schon ca. 1 Jahr die Parallelschaltung von Festnetzrufnummer und wahlweiser 2ten Rufnummer. Es funktioniert (trotz der Kosten von den 2,09 EUR monatlich bei ISDN) auch. Doch durch den Komforteanschluß im ISDN Netz bezahl ich für ein Leistungsmerkmal „Rufweiterschaltung“, diese kann ich nach der Aktivierung nicht mehr nutzen. Liegt wohl am Amt, oder? Dann darf die Telekom auch nicht dafür Geld bekommen, da das Leistungsmerkmal ja nichtmerh funzelt. Gut ich kann ja über den 2ten B-Kanal weiterleiten, doch das ist ein Leistungsmerkmal meiner Anlage und nicht der teuren Telekom.
Friedrich-Matthias