Parallelverträge von Verheirateten

Hallo Gemeinde,

bisher war es wohl so, dass Sachversicherer im Bereich Haftpflicht,
Hausrat, Rechtsschutz und Unfall Parallelverträge von Verheirateten
unkompliziert dergestalt aufgehoben haben, dass der Kunde mit dem
seit kürzerer Dauer bestehenden Vertrag daraus unbeachtlich der
Restlaufzeit entlassen wurde.
Ist einem der Kollegen bekannt, dass sich an dieser Praxis etwas geändert hat ?

Gruß
Günther

Moin Günther,

Ist einem der Kollegen bekannt, dass sich an dieser Praxis
etwas geändert hat ?

trotz VVG 2008 ist dies nach wie vor der Fall.

Gruß
CM

Servus CM,
danke für die Bestätigung, so kann den Leuten geholfen werden.

Gruß
Günther

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Das Sonderkündigungsrecht gibt es nicht bei der Unfallversicherung…

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hallo,

eine echte doppelversicherung gibt es nur in der phv.
in der hr gilt die nebenversicherung. aber die meisten versicherer regeln dies auch analog phv. es besteht allerdings keine pflicht dazu!
bei rs gibts eine art gentlemens agreement (wird das so geschrieben ?)unter den vr: die versicherung mit den besseren rechten (also umfangreicherer vertrag) wird fortgeführt. einen extra arb- oder vvg-§§ gibts dafür nicht.

snake

* OWT
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