Hallo !
Ein Richter wird eine solche Diagnose nicht erstellen, das gehört nicht zu seinem Job. Das macht wenn schon ein psychiatrischer Gutachter.
Ob der Betreffende arbeitsfähig ist oder ob da Einschränkungen vorhanden sind hängt außer von der Diagnose noch von vielen anderen Faktoren ab, der mensch hat ja nicht nur die beeinträchtigten, sondern auch noch ganz und gar andere Persönlichkeitsanteile. Die Gesamtverfassung zählt.
Wie bei anderen Menschen auch.
Wenn der Betreffende allerdings vor Gericht stand und nun vorbestraft ist wird das evtl. viel größeres Gewicht für einen Arbeitgeber haben. Käme drauf an wie und wofür er denn verurteilt wurde.
Pauschale Urteile sind an der Stelle m.E. unangemessen, die Persönlichkeitsstörung allein betrachtet ist kein Grund für Kündigung oder Berufswechsel - entscheidend ist wie der Mensch damit umgeht und wie er sich verhält.
Grüße !