Park-Beschilderung fehlt: Trotzdem Verwarnung?

Hallo liebe Forumler,

bei mir in der Gegend wurde gerade auf Anwohnerparken bzw. Parken mit Parkschein umgestellt, und da fiel mir folgende Fragestellung ein:

Angenommen, die Stadt führt in allen Straßen das Parken mit Anwohnerparkausweis (der dann natürlich zu beantragen ist) ein, alternativ dazu soll man sich einen Parkschein lösen können. Mal angenommen, dazu werden überall so Parkscheinautomaten aufgestellt, aber bisher gibt es dazu nur in einigen Straßenzügen auch die entsprechende Beschilderung, in den meisten stehen eben bisher nur die Automaten.

Über den Automaten ist ein kleines rundes Schild mit blauem P angebracht (also nicht das Verkehrschild, sondern quasi ein Symbol), auf dem auch „Parkzone XY“ draufsteht. Gleichzeitig fehlt aber wie gesagt bisher die Beschilderung, also die Straßenschilder, auf denen meinetwegen ein P oder auch Halteverbot steht, und dann darunter der Hinweis „Mit Anwohnerparkausweis Zone XY oder gültigem Parkschein“. Nachwievor stehen z.B. nur die P-Schilder mit Pfeil zum Eingrenzen der Abschnitte, nirgendwo, daß es sich um Zone XY handelt, für die man Ausweis oder Schein braucht.

Könnte das Ordnungsamt in einer solchen Situation Verwarnungen (die sog. „Strafzettel“) verteilen? Oder müßte dafür klar mit Verkehrsschildern ausgeschildert sein, wo welche Zone ist und vor allem daß da eine Anwohnerparkzone ist etc.

Das würde mich sehr interessieren. Vielleicht kennt ja auch der eine oder andere die entsprechende Rechtsgrundlage.

Vielen Dank im voraus für eine kurze Hilfe bei diesem fiktiven Fall und einen schönen Sonntag,
Chris

Keiner eine Antwort? (Ist doch so einfach)
Schade, daß mein hypothetischer Fall hier nicht so auf Interesse stößt, ist doch ein brandaktuelles und vieldiskutiertes Thema… :smile:

Ist doch so einfach…
Ist das tatsächlich aktuell und viel diskutiert?

Ich glaub, es ist tatsächlich zu einfach um weiter drüber nachzudenken.

Grüße.

Ja, es ist heute auf dem Titel vom Spiegel. Mann, nu sei doch nich so, es geht einfach nur darum, daß ich gerne eine Antwort hätte, und da es kein hochkomplexer Fall ist, frage ich mich, warum nicht jemand mal kurz antworten kann.

Man stelle sich vor, so was passiere tatsächlich in der Praxis, dann wäre es doch gut, gerüstet zu sein.

Danke,
Chris

Aha, worum genau geht es denn in dem „Spiegel“- Artikel?

Also: Ohne Regelung durch Verkehrszeichen kann ein Parkscheinautomat natürlich keine Parkregelung begründen.
Naheliegend könnte man vermuten, es stehen doch irgendwo Zonenschilder, die bei der Anfahrt übersehen wurden.
Sollte tatsächlich eine Verwarnung kommen, wäre der vorgeworfene Tatbestand interessant.

Im Falle eines Fehlers des Ordnungsamte(mitarbeiters) sollte man die Verwarnung natürlich (mit Begründung) ablehnen.

Was ist denn unklar? Wo kanns denn da abweichende Meinungen geben?

Grüße

Hallo Brian,

vielen Dank für Deine Antwort. Das war natürlich nicht ernst gemeint mit brandaktuell und vieldiskutiert. Ist ein, wie Du ja auch andeutest, ziemlich langweiliges Thema, aber bei uns in der Gegend bekommt das gerade Relevanz, es gab auch schon einen anderen Thread dazu, wie ich gesehen habe.

In dem skizzierten Fall stünden in der Straße tatsächlich keine Zonenschilder. Das könnte man dadurch auch sehen, weil in einigen Nachbarstraßen bereits entsprechende Schilder aufgestellt wären.

Der Vorwurf der Verwarnung wäre in diesem Fall „Parken ohne gültigen Parkschein“. So wie ich das Ordnungsamt kenne, würde bei einer Ablehnung mit der Begründung der fehlenden Beschilderung nicht unwahrscheinlich die Antwort kommen, daß die Parkautomaten sichtbar sind und deshalb etc. pp., deshalb wäre es interessant gewesen, die Gesetzesgrundlage dafür zu kennen, damit ich mal nachlesen kann.

Ansonsten aber wie gesagt ersteinmal danke für Deine Antwort!

Liebe Grüße,
Chris

Okay, dann zur Sicherheit:

Wie sieht es denn genau vor Ort aus? Wird am Fahrbahnrand geparkt, oder auf markierten Parkbuchten? Sind diese als Parkplatz gekennzeichnet?

In Parkbuchten könnte man schon eine Zuordnung des Parkscheinautomaten erkennen, ich denke aber schon, diese müssten durch Zeichen 314 oder ähnlich gekennzeichnet sein, der Bereich der Parkraumbewirtschaftung eindeutig erkennbar:

„Der Geltungsbereich eines Parkscheinautomaten muss mit Zeichen 314 bzw. 315 mit Zusatzschild „nur mit Parkschein“ gekennzeichnet sein.“ (Bouska, Erläuterungen zur StVO)

Am Fahrbahnrand dürfte eine Regelung über Parkautomat allein ganz auszuschliessen sein.

Die gewünschte „Befreiung“ für Anwohner muss ja auch irgendwie im gleichen Kontext gekennzeichnet werden, wie das in der Praxis ausgeschildert werden muss weiss ich jetzt grade auch nicht sicher.

Die gesetzliche Regelung in der StVO findest Du übrigens unter $13, hast Du aber sicher schon entdeckt und festgestellt, dass der auch nicht viel schlauer macht.

Hallo Brian,

danke für Deine erneute Antwort. Das ist der Straßenrand, der sich allerdings am Anfang wie eine Parkbucht erweitert. Auch gäbe es an diesem Straßenrand gelegentlich z.B. markierte Behindertenparkplätze (für nur jeweils ein Auto).

Ja, die Parkscheinautomaten wären mit „Bitte Parkschein lösen“-Schildern ausgestattet, auch „Zone XY“ stünde drauf, aber eben auf der Straße selbst nirgendwo eine Beschilderung, wo denn eigentlich diese Zone ist, und eben auch kein Hinweis - und das sagtest Du ja auch schon - für z.B. die Ausnahmeregelung für Anwohner. Normalerweise steht in solchen Situationen ja ein Schild wie „P“ und dann „9-22 Uhr, mit Parkschein oder Anwohner mit Parkausweis Zone XY“, nichts dergleichen ist bisher vorhanden, in anderen Straßenzügen schon.

Wie Du schon sagtest, die Situation wäre in so einem Fall relativ eindeutig, ich wollte nur sichergehen. §13 StVO kannte ich nicht, den schaue ich mir mal an.

Danke noch mal und viele Grüße,
Chris