Hallo, nehmen wir mal an eine Eigentümergemeinschaft verfügt über mehrere Parkdecks. Es handelt sich hierbei um Zweierdecks, wo Fahrzeuge übereinander gestellt werden und die jeweilige Parkfläche hydraulisch nach oben bzw. nach unten bewegt wird. Nun meine Frage, besteht eine Pflicht diese Parkdecks warten zu lassen? Diese Frage stellt sich insbesondere versicherungstechnischer Art falls es zu einem Unfall an der Stelle kommen sollte, was selbstverständlich keiner hofft.
Das kommt primär auf die Verträge an. Generell würde ich sagen, daß eine gemeinschaftliche Verpflichtung dazu besteht. Was hilft eine solche technische Einrichtung, wenn sie kaputt geht. Zudem dürfte hier der TÜV ein Mitspracherecht haben (Aufzugsanlagen!), insb. wenn Leute mitfahren können (nicht unbedingt dürfen!)
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