Parken

Ein Mehrfamilienhaus hat einen gr0ßen Vorplatz vor dem Hauseingang, da Haus von der Straße nach hinten versetzt ist. Herr N parkt häufig über Tage auf diesem Vorplatz, obwohl dort ein Schild ist: nur zum Be- und Entladen parken. Mieter meinen, dies ist ein Rettungsweg, wo nicht geparkt werden darf. Was ist zu tun, damit N nicht mehr dort parkt? N behindert Mieter beim be- und Entladen.

Hallo,
da stellt sich rechtlich die klassische Frage, wer das Schild da aufgestellt hat.
Sonst ist reden natürlich Gold wert, bevor man ein Exempel statuiert und den Abschleppwagen ruft (den natürlich erstmal der bezahlt, der ihn ruft).

Cu Rene

Schild wurde von Hausverwaltung angebracht

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…und wer ist „Herr N“?

Ein Mitbewohner?
Der Vermieter?
Ein Fremder?

smalbop

Ein Mehrfamilienhaus hat einen gr0ßen Vorplatz vor dem
Hauseingang, da Haus von der Straße nach hinten versetzt ist.
Herr N parkt häufig über Tage auf diesem Vorplatz, obwohl dort
ein Schild ist: nur zum Be- und Entladen parken. Mieter
meinen, dies ist ein Rettungsweg, wo nicht geparkt werden
darf. Was ist zu tun, damit N nicht mehr dort parkt?

Ein Rettungsweg kann es nicht sein, der befindet sich innerhalb von Gebäuden.
Es könnte eine Feuerwehrzufahrt sein, dann müßte es aber mit einem amtlichen gestempelten Schild gekennzeichnet (Feuerwehrzufahrt - Halteverbot nach StVO") sein und es wäre auch das Halten bzw. das Kurzzeitparken (zum Be- und Entladen) verboten.

Es scheint sich also um eine Privatfläche zu handeln, für die der Eigentümer (bzw. sein Beauftragter) die Regel aufgestellt hat, daß kurzzeitiges Parken zum Be- oder Entladen gestattet ist.
Die Durchsetzung dieser Regel ist dann Sache des Eigentümers und eine zivilrechtliche Angelegenheit.

ein Mitbewohner

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ein Mitbewohner

Wenn der Platz Privatgelände und die Hausverwaltung somit berechtigt ist, die Nutzung einzuschränken, dann haben die anderen Bewohner selbstverständlich das Recht, sich (ggfls. über ihre Vermieter) dort zu beschweren und Abhilfe zu verlangen. Das weitere ist dann Sache der HV.

Doch wie schon gesagt wurde: Erst mal mit Herrn N reden. Wenn er sich den berechtigten Wünschen seiner Mitbewohner dann grundlos verschließt, kann man immer noch die Holzkeule auspacken.

Gruß
smalbop

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Mieter
meinen, dies ist ein Rettungsweg, wo nicht geparkt werden
darf.

Hi,

was Mieter meinen oder nicht ist eigentlich schnurzpiepegal. Wichtig ist was ist vertraglich geregelt, oder was hat die Behörde geregelt falls es eine Feuerwehrzufahrt ist.

Hat ein Mieter den Platz gemietet, dann denjenigen auf Unterlassung per Anwalt auffordern. Mit abschleppen wird es problematisch wenn der Verantwortliche bekannt ist. Hat kein Mieter den Platz gemietet, Pech gehabt.

Dann kann der Eigentümer von dem Platz eine Unterlassung per Anwalt durchsetzen. Hat der keine Lust dazu, seine Sache. Dann können die Mieter dem Eigentümer nerven bis er es doch macht.

Was ist zu tun, damit N nicht mehr dort parkt? N
behindert Mieter beim be- und Entladen.

Könnte sein, der Vermieter sperrt einfach den Platz mit einer Kette, dann parkt da keiner mehr.

Q-Gruß