Parken am Arbeitsplatz

Darf mein Arbeitgeber das parken auf der Straße die öffentlich ist, verbieten? Auf der anderen Seite ist die Zahnarztpraxis, zwecks Dienstanweisung!

Parken auf einer öffetnlichen Straße kann eigentlich niemand verbieten,

Allerdings deutet der zweite Teil der Frage einiges an, das ich ohne weitere Informationen nicht beantworten kann. Ihr chef kann eine Bitte äußern, dass PArkplätze für die Kundenfreibleiben etc.

Darf mein Arbeitgeber das parken auf der Straße die öffentlich
ist, verbieten? Auf der anderen Seite ist die Zahnarztpraxis,
zwecks Dienstanweisung!

Hallo Hr. Hacker!
Erstmal danke für die promte Antwort.
Es ist folgendermaßen vor der Praxis sind Stellplätze für die Patienten, deshalb stehen wir auf der Straße
und den Nebenstraßen. Womit wir auch kein Problem haben, aber unser Chef.Und jetzt möchte er uns das untersagen. Ich weiß nicht ob man das alles immmer so hinnehmen muß.
Liebe Grüße Netti20

Das Parken auf öffentlichen Straßen kann Ihr Chef Ihnen nicht verbieten. Er kann darum bitten, dass Sie etwas weiter weg parken, damit die Patienten genügend Parkplätze haben.

Er hat allerdings dann keine Garantie, dass nicht Kunden anderer Einrichtugnen, oder Anwohner, etc. dann auf diesen freien Parkplätzen parken.

In gewisser Weise sind Sie ja auch die wichtigsten Kunden Ihres Chefs. Er sollte sich auch Gedanken machen, dass er seinen Mitarbeitern das Arbeiten eher erleichtert, als erschwert. Andere Arbeitgeber kümmern sich darum, dass die Mitarbeiter genügend Parkplätze haben.

Beste Grüße und viel Erfolg

Darf mein Arbeitgeber das parken auf der Straße die öffentlich
ist, verbieten? Auf der anderen Seite ist die Zahnarztpraxis,
zwecks Dienstanweisung!

hallo Netti20, bräuchte etwas detaillierte Angaben! Warum verbietet dein AG das öffentliches Parken? Ist das Betriebsfahrzeug? Bist du oder das Fahrzeug dadurch in Versicherungsgefahr?
In erste Linie sollte man die Dienstanweisungen, aus irgend welchem Grund auch immer, befolgen. Nur wenn kein Parkmöglichkeit mehr auf der Betriebsgelände vorhanden ist, erst dann kommt der nächste Schritt in deinem Fall; öffentlich Parken.
Allgemein darf jede/r Person die öffentliche Parkplätze benutzen!!! Personen-Grundrecht.
Lass dich doch mal von deinem AG in alle Vernunft erklären, warum er dies so haben möchte. Bin mir sicher, er hat eine verständliche Begründung.
Denn, in meisten Fällen ist es anderst herum! Drausen Parken!
Gruß, hikmet