Parken auf dem Gehweg

Moin,

Es wurde niemand behindert/belästigt/geschädigt.

Es liest sich so, dass der fiktive Fahrer nicht die ganze Zeit neben seinem Gefährt stand. Dann kann ich aber nicht erkennen, woher er wissen will, dass niemand behindert/belästigt/geschädigt wurde.

Gruß,
-Efchen

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Rechtlich mag es schleichen u das steht auch gar nich zur
Debatte (hätte ich vllt auch so formulieren sollen)

Das hier ist ein Rechts forum. Wenn der rechtliche Aspekt für Dich klar ist, warum fragst Du dann hier nach dem „Prinzip?“

aber
moralisch seh ich das ganz anders.

Dafür gibt es das Plauderbrett.

Gruß,
Max

Hallo Walkürax,

Heisst das dann, dass die von den Städten oder privaten
Anbietern aufgestellten Fahrradständer auf den Gehwägen
illegal wären?

im Prinzip ja.

Schau mal, wie z.B. die Stadtverwaltung von Berlin dies sieht:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/internationale…

Ich mag jetzt hier keine PDFs runterladen. Die Diskussion ist im ADFC jetzt schon bundesweit durch: Fahrräder dürfen da aus Toleranzgründen stehen, eigentlich gehören sie auf die Straße.

Meines Wissens gibt es doch bei Gesetzen immer irgendwelche
Zusatztexte, Auslegungen, Begriffsdefinitionen, etc. Z.B.
könnte sich der Begriff „Parken“ grundsätzlich auf KFZs
beziehen, während man bei Fahrrädern von „abstellen“ oder
„fahrradparken“ redet.

Nein, darüber läuft die „Toleranz“ nicht.

Gruß, Karin

Hallo,

Die Cops waren vermutlich dort,
um die Einhaltung der Gurtpflicht und Benutzung von
Kindersitzen usw zu kontrollieren.

Dann kann ich mir gut vorstellen, daß irgendeiner der ertappten Sünder mit „ich bin eigentlich ein Unschuldslamm, aber schauen Sie mal hier, das Motorrad usw. …“ argumentiert hat.
Was muß da das „Auge des Gesetzes“ machen, um glaubhaft zu bleiben?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Es wurde niemand behindert/belästigt/geschädigt. Da kommt wieder der Grundsatz durch „Gib einem Menschen Macht u er zeigt dir sein wahres Gesicht“…

Deiner Argumentation kann ich nicht folgen. Würde man diese als geltendes Recht haben, dann wären nur tatsächliche Gefährdungsdelikte ahndbar, andere nicht. Bezieht man das auf den gesamten Straßenverkehr, so könnte es auch so sein:

Ich fahre so schnell wie es mir passt, solange

niemand behindert/belästigt/geschädigt

wird. Ist zwar nur ein Beispiel, geht aber in Richtung deiner Argumentation.

Es gibt Regeln, die sind einzuhalten, auch ohne Gefährdung oder Behinderung. Eine Machtfrage - so wie von dir angedeutet - ist die Ahndung von Verstößen jedenfalls nicht.

Gruss

Iru

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Moin!

Es wurde niemand behindert/belästigt/geschädigt.

Es liest sich so, dass der fiktive Fahrer nicht die ganze Zeit
neben seinem Gefährt stand. Dann kann ich aber nicht erkennen,
woher er wissen will, dass niemand
behindert/belästigt/geschädigt wurde.

Möglicherweise hat sein gesunder Menschenverstand ihn zu der Einschätzung gelangen lassen, dass die Restbreite des Gehsteiges derart üppig war, so dass sich nur Leute belästigt fühlen könnten, welche sich gerne belästigt fühlen möchten…

M.

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Es wurde niemand behindert/belästigt/geschädigt.

Es liest sich so, dass der fiktive Fahrer nicht die ganze Zeit
neben seinem Gefährt stand. Dann kann ich aber nicht erkennen,
woher er wissen will, dass niemand
behindert/belästigt/geschädigt wurde.

Möglicherweise hat sein gesunder Menschenverstand ihn zu der
Einschätzung gelangen lassen, dass die Restbreite des
Gehsteiges derart üppig war, so dass sich nur Leute belästigt
fühlen könnten, welche sich gerne belästigt fühlen möchten…

Womit die Aussage ganz oben definitv falsch ist.

Es geht mir an gewissen Stellen oft so, dass Autos auf dem Gehweg parken. Die einzige Möglichkeit ist dann, auf die Straße zu laufen. Da fühle ich mich definitiv auch belästigt, aber deswegen muss ich nicht jedes Mal ein Fass aufmachen - und der Belästigende bekommt es nichtmal mit und ist auch der Meinung, es wurde niemand belästigt. Gut und richtig ist das Verhalten deswegen aber trotzdem nicht.

Moin!

Es wurde niemand behindert/belästigt/geschädigt.

Es liest sich so, dass der fiktive Fahrer nicht die ganze Zeit
neben seinem Gefährt stand. Dann kann ich aber nicht erkennen,
woher er wissen will, dass niemand
behindert/belästigt/geschädigt wurde.

Möglicherweise hat sein gesunder Menschenverstand ihn zu der
Einschätzung gelangen lassen, dass die Restbreite des
Gehsteiges derart üppig war, so dass sich nur Leute belästigt
fühlen könnten, welche sich gerne belästigt fühlen möchten…

Womit die Aussage ganz oben definitv falsch ist.

Es geht mir an gewissen Stellen oft so, dass Autos auf dem
Gehweg parken.

Das mag sein, interessiert hier aber niemanden.
Hier geht es um ein Motorrad.

Die einzige Möglichkeit ist dann, auf die
Straße zu laufen. Da fühle ich mich definitiv auch belästigt,
aber deswegen muss ich nicht jedes Mal ein Fass aufmachen -
und der Belästigende bekommt es nichtmal mit und ist auch der
Meinung, es wurde niemand belästigt. Gut und richtig ist das
Verhalten deswegen aber trotzdem nicht.

Der Vergleich hinkt wie eine einbeinige Berliner Bordsteinschwalbe 1932…

M.

Servus!

Es wurde niemand behindert/belästigt/geschädigt.

Es liest sich so, dass der fiktive Fahrer nicht die ganze Zeit
neben seinem Gefährt stand. Dann kann ich aber nicht erkennen,
woher er wissen will, dass niemand
behindert/belästigt/geschädigt wurde.

Ganz einfach: Es befindet sich dort NICHTS, was zu dieser Uhrzeit zu Fuss erreichbar ist/sein müsste. Der Weg endet nämlich ca 15 m hinter dem „illegalen Parkplatz“ im Nirvana. Nur Felder, Wiesen u derlei Gedöns… Ortsrand halt. DAS isses, was dem Moppedisti so sauer aufstösst.

Gruss

Mutschy

Moin,

Ganz einfach: Es befindet sich dort NICHTS, was zu dieser
Uhrzeit zu Fuss erreichbar ist/sein müsste.

Das liegt nicht im Ermessen des M-Fahrers.

Nur Felder, Wiesen u derlei Gedöns… Ortsrand halt. DAS
isses, was dem Moppedisti so sauer aufstösst.

Was anderen sauer aufstößt ist halt, dass man sich nach eigenem Ermessen und ohne Rücksicht auf andere über bestehende Regeln und Gesetze hinweg setzt.

Gruß,
-Efchen

Moin,

Das mag sein, interessiert hier aber niemanden.
Hier geht es um ein Motorrad.

Das macht in der StVO aber keinen Unterschied.

Gruß,
-Efchen

Moin,

Ganz einfach: Es befindet sich dort NICHTS, was zu dieser
Uhrzeit zu Fuss erreichbar ist/sein müsste.

Das liegt nicht im Ermessen des M-Fahrers.

Nur Felder, Wiesen u derlei Gedöns… Ortsrand halt. DAS
isses, was dem Moppedisti so sauer aufstösst.

Was anderen sauer aufstößt ist halt, dass man sich nach
eigenem Ermessen und ohne Rücksicht auf andere über bestehende
Regeln und Gesetze hinweg setzt.

Naja, was dem TE hier wohl aufstößt ist, dass der Ticketverkäufer sich hier bar jeden vernünftigen Ermessens auf Regeln und Gesetze bezieht, die an diesem Punkt kein Schwein interessieren, nur um den Amtsschimmel wiehern und die kommunale Kasse klingeln zu lassen.

Regeln sind nicht dafür da, die Leute sinnlos zu gängeln, sondern um ein angenehmes Miteinander zu gewährleisten. Wo Regeln sinnlos werden, weil niemand durch ihre Übertretung gestört wird, muss man sie auch nicht mit Gewalt durchsetzen.

Diese bedingungslose Obrigkeitshörigkeit, welche Du hier einforderst, hat Deutschland schon einmal in die Katastrophe geführt. Seitdem ist es Bürgerpflicht, mitzudenken und staatliches Handeln auch zu hinterfragen.

M.