Parken auf dem Gehweg

Hallo!

Nehmen wir folgendes an:
Ein Motorradfahrer parkt sein Motorrad auf einem breiten (1,80…2,00 m) Gehweg vor einer Kita, ziemlich weit rechts am Zaun der Kita. Als er wieder rauskommt, klemmt ein Ticket unter dem Soziusgurt, wo ihm mitgteilt wird, dass er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.

Dass ein PKW aufm Gehweg nichts zu suchen hat, ist dem Motorradfahrer klar, aber dass er mit seiner nicht einmal 1 m breiten Maschine ein Ticket bekommt, findet er schon merkwürdig, zumal weder jemand behindert, noch belästigt wurde, da der Gehweg an dieser Stelle eben um die 2 m breit ist. Selbst ein Zwillingskinderwagen hat problemlos vorbeigepasst…

Wie seht ihr den Sachverhalt? Es geht nicht um das Ticket an sich,m sondenr ums Prizip. Der Motorradfahrer hat auch kein Problem damit, dass die Polizei Kontrollen durchführt (Gurtpflicht, Kindersitze etc pp), ja, findet diese sogar sinnvoll, aber diese Beamten waren wohl zu sehr gelangweilt…

Gruss

Mutschy

Tach,

Dass ein PKW aufm Gehweg nichts zu suchen hat, ist dem
Motorradfahrer klar, aber dass er mit seiner nicht einmal 1 m
breiten Maschine ein Ticket bekommt, findet er schon
merkwürdig, zumal weder jemand behindert, noch belästigt
wurde, da der Gehweg an dieser Stelle eben um die 2 m breit
ist. Selbst ein Zwillingskinderwagen hat problemlos
vorbeigepasst…

Ein Motorrad ist ein Kraftfahrzeug und hat als solches auf einem Gehweg nichts verloren.

Wie seht ihr den Sachverhalt? Es geht nicht um das Ticket an
sich,m sondenr ums Prizip.

Ach so.

Gruss
Paul

Dass ein PKW aufm Gehweg nichts zu suchen hat, ist dem
Motorradfahrer klar
Wie seht ihr den Sachverhalt? Es geht nicht um das Ticket an
sich,m sondenr ums Prizip.

Genau!
Es geht ums Prinzip!
Prinzipiell haben Kraftfahrzeuge (sic) nix auf dem Gehweg verloren.
Die StVO gilt auch für Motorräder.

Grüße,
Tinchen

Hallo,

Wie seht ihr den Sachverhalt?

das ist eigentlich irrelevant. Die Frage ist, wie das in der jeweiligen Gemeinde und vom jeweiligen Mitarbeiter des Ordnungsamtes gesehen wird. Hier wird bspw. das Parken von Zweirädern auf Gehwegen toleriert, sofern von ihnen keine Behinderung ausgeht.

Was meine Meinung dazu angeht, ist die recht schnell formuliert: man kann den Leuten nicht früh und deutlich genug zeigen, daß Kraftfahrzeuge auf Gehwegen nichts verloren haben. Hier gibt es einen Gehwegabschnitt, der lange Jahre als zweite Fahrspur genutzt wurde und nun zusätzlich zum Halteplatz für abladewillige Halbtagsmütter mutiert.

Gruß
Christian

Belästigung
Hallo,

„Belästigung“ ist ein weit gefasster Begriff. Auch wenn 2 Leute mit Kinderwägen, die eigentlich nebeneinander laufen, an dieser „Verengung“ hintereinander gehen müssen, gilt dies bereits als Belästigung. (Finde ich auch ok, als Fussgänger möchte man ja auch im „Rudel“ laufen können. Laufen ist nicht einfach nur Fortbewegung von A nach B, zum Laufen gehört auch schlendern, plaudern, Kinder vornewegrennen lassen, etc.)

Ausserdem könnten die Behörden mit dem höheren Gewicht des Motorrads argumentieren, für den der Gehweg nicht ausgelegt ist.

Mit vielen Gruessen,
Walkuerax

Hallo,
was genau hat dieser Motorradfahrer daran:
„1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.“ (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html)
und daran: „(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.“ (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html)
nicht verstanden?
Ein Gehweg ist keine Fahrbahn und er hat da genau gar nichts verloren!
Gruß
loderunner (ianal)

?
Hallo,

Er hat nach dem Hintergrund und dem Sinn dieser Regelung gefragt und das finde ich nun legitim. Ist doch sogar schön, wenn die Leute noch Sinn in jeder Verkehrsregel vermuten.

Viele Grüsse,
Walkuerax

Hallo,

der Motorradfahrer hat das Fahrzeug nicht auf dem Gehweg zu parken. Das ist Kraft Gesetzes verboten. Punkt.
Wenn er es dennoch macht, handelt er ordnungswidrig. Es ist nun die Sache der Ordnungsbehörden, zu beurteilen, ob es opportun ist, die Ordnungswidrigkeit zu verfolgen oder auch nicht; es ist eine Ermessenfrage.

…aber dass er mit seiner nicht einmal 1 m breiten Maschine ein Ticket bekommt, findet er schon merkwürdig, zumal weder jemand behindert, noch belästigt wurde, da der Gehweg an dieser Stelle eben um die 2 m breit ist.

Wäre jemand behindert oder belästigt worden, dann wäre es nicht bei der Verwarnung geblieben, sondern man hätte das Motorrad abgeschleppt. So aber wird nur die Owi geahndet.

Kurz gesagt: das Motorrad hat dort nichts zu suchen, wenn man dennoch dort parkt, muss man mit den Folgen leben.

Gruss

Iru

Hallo,

Er hat nach dem Hintergrund und dem Sinn dieser Regelung
gefragt und das finde ich nun legitim. Ist doch sogar schön,
wenn die Leute noch Sinn in jeder Verkehrsregel vermuten.

das wurde ja auch gutefrage-mäßig ausführlich beantwortet. Sollte ich das jetzt noch mal wiederholen?
Gruß
loderunner

Hallo Mutschy

Dass ein PKW aufm Gehweg nichts zu suchen hat, ist dem
Motorradfahrer klar, aber dass er mit seiner nicht einmal 1 m
breiten Maschine ein Ticket bekommt, findet er schon
merkwürdig, zumal weder jemand behindert, noch belästigt
wurde, da der Gehweg an dieser Stelle eben um die 2 m breit
ist. Selbst ein Zwillingskinderwagen hat problemlos
vorbeigepasst…

da doch die meisten Vorschreiber einen deutlichen Fehler gemacht haben, möchte ich noch hinzusetzen, dass nach dem Gesetz auch Fahrräder als Fahrzeuge nicht berechtigt sind, auf dem Gehweg zu parken.

Allerdings verzichten Kommunen mit sehr begrenztem Parkraum für KFZ darauf, die Ordnungswidrigkeiten der Fahrradfahrer zu ahnden, sofern die Räder nicht stören.

Gruß, Karin

Moin,

Gesetz auch Fahrräder als Fahrzeuge nicht berechtigt sind, auf
dem Gehweg zu parken.

Wo steht denn das?

Man findet etliche Quellen, die das Gegenteil besagen, zumindest scheint es definitiv kein explizites Verbot dafür zu geben.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Fahrrad-abstell…
Das VG Münster sagt: „Das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen oder anderen dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen öffentlichen Verkehrsflächen ist eine straßenverkehrsrechtlich grundsätzlich zugelassene Nutzung.“

Ich meine - wo sollen Fahrräder denn dann parken?
Nur auf Privatflächen?

Wenn jemand mit dem Fahrrad zum Einkaufen in eine Fußgängerzone geht (schieben, wohlgemerkt!) und am Laden ankommt - was macht er mit seinem Rad? Zusammenklappen und mitnehmen?

Ich habe noch nie einen Fahrradparkplatz gesehen. Fahrradständer dürften nicht automatisch das Parken von Rädern erlauben, zumal die von Geschäften oder Privatpersonen aufgestellt werden. Müsste es dann nicht ein Verkehrszeichen geben, dass das Parken von Rädern erlaubt?

Ich hab ja schon viel gehört, und oft wurde ich eines besseren belehrt. Ich bin auch gerne bereit, mich hier wieder eines besseren belehren zu lassen, aber bis dahin erachte ich das als weltfremd und quasi irgendwie gar nicht möglich - oder hab ich was übersehen?

Liebe Grüße,
-Efchen

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Hallo Mutschy

nehmen wir mal an, ich parke mein Fahrrad auf der rechten von zwei Fahrstreifen einer Autobahn. Dass es dort nichts verloren hat, ist mir schon klar, aber links ist doch noch Platz zum Vorbeifahren?
Ich frage darum auch nur aus Prinzip.

Gruß
smalbop

Hallo,

ich habe, als ich meinen Motorradführerschein gemacht habe, gelernt, dass ein Motorrad grundsätzlich einem Auto gleichgestellt ist. Das bedeutet für mich, dass dort, wo ein Auto nicht parken darf, ein Motorrad auch nichts zu suchen hat. Ganz prinzipiell.

Allerdings ist meine Prüfung schon ewig her und ich bin fast so ewig nur noch 4-rädrig unterwegs, wenn’s einen Motor hat. Es kann sich also was geändert haben. Glaub ich aber nicht.

LG Barbara

Anmerkung - damals
Moin auch,

Ich meine - wo sollen Fahrräder denn dann parken?
Nur auf Privatflächen?

Das erinnert mich an ein Begebnis vor vielen Jahren, in der schoenen Stadt Konstanz am Bodensee. Viele Jahre parkten dort Motorraeder illegal an Strassenraendern, aber so, dass niemand behindert wurde und das wurde von den Ordnungsbehoerden auch akzeptiert. Bis eines schoenen Tages die Aufforderung an besagte Behoerden erging, dieses Verhalten nicht mehr zu tolerieren und die Falschparker entsprechende Strafzettel bekamen. Problem dabei: Saemtliche oeffentliche Parkplaetze durften nur gegen Bezahlung benutzt werden (logisch) und der Nachweis der Bezahlung erfolgte dadurch, dass eine papierne Quittung aus dem Automaten am Fahrzeug hinterlegt werden musste. Jetzt duerft ihr raten: Wenn ein Moppedfahrer eine solche Quittung per Tesafilm am Mopped befestigt, wie lange haengt die dann da wohl?
Vom MC Kuhle Wampe wurde dann eine Demo organisiert, derzufolge alle Motorradfahrer an einem Samstag in die Innenstadt fahren und dort legal die Moppeds parken sollten, was auch geschah. Woraufhin die Stadt, ob des ausgebrochenen, einmaligen Verkehrschaos, das vormalige, illegale Parken wieder akzeptierte.

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Moin!

Nehmen wir folgendes an:
Ein Motorradfahrer parkt sein Motorrad auf einem breiten
(1,80…2,00 m) Gehweg vor einer Kita, ziemlich weit rechts am
Zaun der Kita. Als er wieder rauskommt, klemmt ein Ticket
unter dem Soziusgurt, wo ihm mitgteilt wird, dass er eine
Ordnungswidrigkeit begangen hat.

Dass ein PKW aufm Gehweg nichts zu suchen hat, ist dem
Motorradfahrer klar, aber dass er mit seiner nicht einmal 1 m
breiten Maschine ein Ticket bekommt, findet er schon
merkwürdig, zumal weder jemand behindert, noch belästigt
wurde, da der Gehweg an dieser Stelle eben um die 2 m breit
ist. Selbst ein Zwillingskinderwagen hat problemlos
vorbeigepasst…

Hier wiehert der Amtsschimmel gegen sinnvolles Parken.

Wie seht ihr den Sachverhalt? Es geht nicht um das Ticket an
sich,m sondenr ums Prizip. Der Motorradfahrer hat auch kein
Problem damit, dass die Polizei Kontrollen durchführt
(Gurtpflicht, Kindersitze etc pp), ja, findet diese sogar
sinnvoll, aber diese Beamten waren wohl zu sehr gelangweilt…

Die Kommunen nutzen eben mittlerweile alle Möglichkeiten, um ihre oft maroden Haushalte zu sanieren.

Nun ist die Rechtslage ja klar, aber ob das so auch sinnvoll ist?

Ein Motorradfahrer hat theoretisch das Recht, seine Maschine auf einem vollen Autoparkplatz (jaja, den gibt es eigentlich nicht…) zu parken. Dass das nur zur Parkplatznot beiträgt und ein behinderungsfreies(!) Parken von Motorrädern auf ausreichend(!) breiten Gehsteigen eher sinnvoll ist, ist bei vernünftigen Menschen unbestritten.

Dennoch musst Du wohl in Zukunft einen Autoparkplatz in Anspruch nehmen, um weitere Tickets zu vermeiden.

Die Kommune wird sich dann zwar evtl. einer erhöhten Abgas- und Feinstaubbelastung durch den Auto-Parkplatzsuchverkehr gegenübergestellt sehen, aber was soll´s…?

Manchmal finden sich ausgewiesene Motorradparkplätze, meiner Erfahrung nach aber zu wenige.

Und dabei wäre es sinnvoll, die Nutzung von Motorrädern anstelle von Autos in Innenstädten attraktiv zu gestalten.
Ein Motorrad benötigt neben weniger Platz auf Straße und Parkraum meist auch weniger Sprit als ein PKW.
Für größere Städte also eigentlich sehr sinnvoll, ein solches zu benutzen.
Übereifrige Park-Sittenwächter sind hier also kontraproduktiv.

Gruß,
M.

Hallo Efchen,

Gesetz auch Fahrräder als Fahrzeuge nicht berechtigt sind, auf
dem Gehweg zu parken.

Wo steht denn das?

lies doch einfach mal die Zitate im Artikel von loderunner. Da steht ausdrücklich „Fahrzeuge“ und nicht „Kraftfahrzeuge“.

Ich meine - wo sollen Fahrräder denn dann parken?
Nur auf Privatflächen?

Nö, auch auf der Straße. Ich weiß noch die Zeiten, als Fahrräder möglichst geschickt am Bordstein mit dem Pedal eingehängt wurden, damit sie dort stehen bleiben.

Wenn jemand mit dem Fahrrad zum Einkaufen in eine
Fußgängerzone geht (schieben, wohlgemerkt!) und am Laden
ankommt - was macht er mit seinem Rad? Zusammenklappen und
mitnehmen?

Müsste er schon außerhalb der Zone abstellen.

Ich habe noch nie einen Fahrradparkplatz gesehen.

Da gibt es in München inzwischen einige, wobei die Behörden leider auch den Fehler gemacht haben, ein Bordsteinpodest drunter zu basteln.

Ich hab ja schon viel gehört, und oft wurde ich eines besseren
belehrt. Ich bin auch gerne bereit, mich hier wieder eines
besseren belehren zu lassen, aber bis dahin erachte ich das
als weltfremd und quasi irgendwie gar nicht möglich - oder hab
ich was übersehen?

Du hast übersehen, dass ich geschrieben habe, dass die Fahrräder überall dort auf den Gehwegen toleriert werden, wo es unerwünscht ist, dass sie (für KFZ geeignete) Stellplätze blockieren.

Gruß, Karin

Wie seht ihr den Sachverhalt? Es geht nicht um das Ticket an
sich,m sondenr ums Prizip. Der Motorradfahrer hat auch kein
Problem damit, dass die Polizei Kontrollen durchführt
(Gurtpflicht, Kindersitze etc pp), ja, findet diese sogar
sinnvoll, aber diese Beamten waren wohl zu sehr gelangweilt…

Hallo,

das dürfte eher das Ordnungsamt gewesen sein. Polizei kümmert sich eigentlich nicht um den ruhenden Verkehr.

Die Sache ist relativ einfach. Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Gehweg nicht parken, außer es explizit durch Schilder erlaubt. Damit ist jedes Knöllchen berechtigt.

Es gibt jetzt aber Städte, z.B. Berlin, die bestimmte Ordnungswidrigkeiten nicht verfolgen. Sei es Parken von Motorrädern auf Gehwegen wenn sie nicht behindern, fehlende Parkscheiben oder Parkscheine. Das darf jetzt nicht mit ist erlaubt verwechselt werden, es ist und bleibt verboten. Ordnungswidrigkeiten können, aber müssen nicht verfolgt werden.

Von daher hilft nur bei dem Ordnungsamt anrufen und Fragen ob sie diese Ordnungswidrigkeiten verfolgen oder nicht.

Gruß

Nostra

Bist Du sicher?
Hallo,

Heisst das dann, dass die von den Städten oder privaten Anbietern aufgestellten Fahrradständer auf den Gehwägen illegal wären?

Schau mal, wie z.B. die Stadtverwaltung von Berlin dies sieht:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/internationale…

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politi…

Meines Wissens gibt es doch bei Gesetzen immer irgendwelche Zusatztexte, Auslegungen, Begriffsdefinitionen, etc. Z.B. könnte sich der Begriff „Parken“ grundsätzlich auf KFZs beziehen, während man bei Fahrrädern von „abstellen“ oder „fahrradparken“ redet.

Viele Grüsse,
Walkuerax

Wei-o-wei…
… ich hab doch nur gefragt, wie ihr den (natürlich rein fiktiven) Sachverhalt seht.

Das Ticket kam übrigens direktermang von der Polizei, der Motorradfahrer wollte sogar noch mit dem Cop reden (nich um Gnade winseln, sondern ein, zwei fachliche Fragen besprechen), wurde aber gekonnt ignoriert. Die Cops waren vermutlich dort, um die Einhaltung der Gurtpflicht und Benutzung von Kindersitzen usw zu kontrollieren. Hinter der KiTa is übrigens „Walachei“, d.h. es kommen noch ein paar (mittlerweile unbewohnte) Häuser u dann nur noch Felder u Wiesen… Rechtlich mag es schleichen u das steht auch gar nich zur Debatte (hätte ich vllt auch so formulieren sollen), aber moralisch seh ich das ganz anders. Es wurde niemand behindert/belästigt/geschädigt. Da kommt wieder der Grundsatz durch „Gib einem Menschen Macht u er zeigt dir sein wahres Gesicht“…

Gruss

Mutschy

Hallo,

… ich hab doch nur gefragt, wie ihr den (natürlich rein
fiktiven) Sachverhalt seht.

dann wäre das eher was für das Politikbrett.
Gerade Kindern gegenüber sollten Erwachsene ein Vorbild sein und derartiger „Wildwuchs“ im Keim erstickt werden. Mich erinnert das immer an das Fahrschulauto, das regelmäßig vor der selben halb auf dem Gehweg steht (wo das natürlich nicht erlaubt ist - ob eine Sondergenehmigung vorliegt ist nicht bekannt). Bei so einem Vorbild wundert mich dann auch nicht, daß die Fahrschüler das später wie selbstverständlich auch so machen.

Cu Rene