Hallo,
gibt es Ausnahmen, wann es jemandem erlaubt ist auf dem Gehweg zu parken?
Angenommen:
Fahrer X befährt eine Straße, die mit 30 km/h (Zeichen 274-53) ausgeschildert ist.
Dort wird die Geschwindigkeit durch ein Messfahrzeug überprüft welches beide Fahrbahnen überwacht. Das Messfahrzeug parkt auf dem Gehweg. Der Abstand zum nächsten Hindernis (Mauer) beträgt >1,50m so daß Fußgänger ungehindert in beide Richtungen an dem Fahrzeug entlang gehen können.
Ein Parkge- oder Verbot ist nicht durch ein dementsprechndes Zeichen geregelt. Eine Einfahrt o.ä. wird nicht behindert.
Gruß
Holger
