Parken auf dem Gehweg

Hallo,

gibt es Ausnahmen, wann es jemandem erlaubt ist auf dem Gehweg zu parken?

Angenommen:
Fahrer X befährt eine Straße, die mit 30 km/h (Zeichen 274-53) ausgeschildert ist.
Dort wird die Geschwindigkeit durch ein Messfahrzeug überprüft welches beide Fahrbahnen überwacht. Das Messfahrzeug parkt auf dem Gehweg. Der Abstand zum nächsten Hindernis (Mauer) beträgt >1,50m so daß Fußgänger ungehindert in beide Richtungen an dem Fahrzeug entlang gehen können.
Ein Parkge- oder Verbot ist nicht durch ein dementsprechndes Zeichen geregelt. Eine Einfahrt o.ä. wird nicht behindert.

Gruß
Holger

Natürlich gibt es Ausnahmen, z.B. wenn Zeichen 315 dies anordnet; oder auch, wenn wie in dem geschilderten Fall Sonderrechte in Anspruch genommen werden. Versteht sich doch eigentlich von selbst :wink:

Grüße!

Hallo!

gibt es Ausnahmen, wann es jemandem erlaubt ist auf dem Gehweg
zu parken?

Ja. In diesem Fall hier zB:

Angenommen:
…wird nicht behindert.

greift § 35 StVO.