Leipziger kennen sicher den Kreisverkehr zwischen Clara-Park und Johanna-Park, Karl-Tauchnitz-Straße/Edvard-Grieg-Allee. Auf diesem Kreisel parken immer Autos, einige, z.B. 1-2 Anhänger, scheinbar dauerhaft. Darf man das wirklich? Bzw. wird das von der Leipziger Polizei vielleicht derart toleriert, dass man nicht mit einem Strafzettel zu rechnen hat?
Hallo Djombwe, sorry, kann ich dir nicht sagen. Viele Grüße, Nadine
Hallo,
Leipziger kennen sicher den Kreisverkehr zwischen Clara-Park
und Johanna-Park, Karl-Tauchnitz-Straße/Edvard-Grieg-Allee.
Auf diesem Kreisel parken immer Autos, einige, z.B. 1-2
Anhänger, scheinbar dauerhaft. Darf man das wirklich? Bzw.
wird das von der Leipziger Polizei vielleicht derart
toleriert, dass man nicht mit einem Strafzettel zu rechnen
hat?
Ich habe noch nie gehört, dass auf dem Kreisel Strafzettel verteilt worden sind. Würde mich selbst dort hinstellen, wenn was frei ist. Empfehlen kann ich es aber nicht, da ich keine Ahnung habe, ob man das darf.
jetzt wissen wir es genau: das Ordnungsamt scheint es zu dulden, ein PHM läßt 25 €-Strafzettel versenden: Sperrfläche(Zeichen 298) in Verbindung mit § 41 Abs.3, § 49 StVO, § 24 StVG und 156 BKat.
Für mich ist es eine unklare Verkehrssituation. 1. weil die abgestellten Werbeanhänger zum Sichdanebenstellen einladen, 2. weil das Innere des Kreisverkehrs ist so großzügig gestaltet (Radius 5-6m), dass es zum Parken einlädt und 3. weil die Markierung (also Zeichen 298) dort fehlt.
Auf diesem Kreisel parken immer Autos, einige, z.B. 1-2
Anhänger, scheinbar dauerhaft. Darf man das wirklich?
Das Parken auf der Fahrbahn im Kreisverkehr ist laut StVO verboten. Anders sieht es aus, wenn die zuständige Straßenverkehrsbehörde Parkflächen innerhalb des Kreisverkehrs angeordnet hat. Da diese rechtlich gesehen den Status eines Seitenstreifens haben, zählen diese nicht mehr zum verbotenen Fahrbahnparken.
MfG