Parken auf eigenem Grundstück

Hallo,ich habe vor kurzem mein Elternhaus übernommen ,jetzt möchten wir uns vor dem Haus ,wo zur Zeit noch ein bepflanzter Vorgarten ist 2 PKW Stellplätze machen,nun ist das so,das wir vor unserem Grundstück auf der Strasse eine Bauminsel haben wo links und rechts immer Autos von der Nachbarschaft stehen,wie sieht das rechtlich aus wenn wir uns auf unserem Grundstück diese Stellplätze schaffen,sind die Nachbarn dann verpflichtet uns die zufahrt zu unseren Stellplätzen freizuhalten?

In der StVO steht m.E. irgendwo, dass Einfahrten freizuhalten sind.

Wenn ihr vor eurem Grundstück, sprich Zufahrt zu den Stellplätzen eine abgesenkte Borsteinkante habt (wenn nicht solltet ihr das auf jeden fall bei der Stadt beantragen), dürfen sich die Nachbarn nicht davor stellen. Aber eigentl. auch so nicht, da es ja eine ersichtliche Zufahrt werden wird. Siehe STvO § 12 Abstz. 3 Punkt 3