Hallo,
ein PKW wird auf einem öffentlichen, nichtgebührenpflichtigen Parkplatz innerhalb einer Ortschaft abgestellt. Die Parktaschenmarkierung ist durch blau-graue Pflastersteine gekennzeichnet, die übrigen Pflastrsteine sind grau, also keine weiße, gut ersichtliche Parkplatzmarkierung. Das Fahrzeug steht mit dem rechten Vorder- und Hinterrad eine Radbreite auf dem benachbarten Parkplatz. Gilt das als Ordnungswidrigkeit lt. StVO?
Danke für Eure Antwort.
Gruß Kati