Parken auf einem öffentlichen Parkplatz

Hallo,

ein PKW wird auf einem öffentlichen, nichtgebührenpflichtigen Parkplatz innerhalb einer Ortschaft abgestellt. Die Parktaschenmarkierung ist durch blau-graue Pflastersteine gekennzeichnet, die übrigen Pflastrsteine sind grau, also keine weiße, gut ersichtliche Parkplatzmarkierung. Das Fahrzeug steht mit dem rechten Vorder- und Hinterrad eine Radbreite auf dem benachbarten Parkplatz. Gilt das als Ordnungswidrigkeit lt. StVO?

Danke für Eure Antwort.

Gruß Kati

hi,
markierungen in verkehrsberuhigten bereichen können auch durch andersfarbige pflastersteine ausgeführt sein § 39 abs 5 stvo
hauptmann

§ 12 StVO
Absatz 3: Das Parken ist unzulässig …Nr.2 wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen behindert.

Abs. 6 Es ist platzsparend zu parken …auch für das Halten.

jeweils 10 € Verwarngeld.

Aus meiner Sicht zu wenig, wird auch kaum geahndet. Schade!