Hallo liebe User!
Ich weiss nicht, ob mein Anliegen hier her gehört, oder eher in ein anderes Unterforum.
Es geht ums Parken - ruhender Straßenverkehr.
- >>> § 12 Straßenverkehrsordnung
Sachverhalt:
Ein Anwohner A dürfte veanlasst haben, dass der Nachbar B der gegenüberliegenden Straßenseite, vom Ordnungsamt ein Knöllchen bekommen hat. Grund des Knöllchens ist mir zur Zeit noch nicht bekannt.
Die Straße ist an der Stelle ca. 6 m breit (ca. habe es nie ausgemessen, vllt. mehr)
Die Familie des B hat einige Fahrzeuge, die nicht alle auf seinem Grundstück Platz finden. Sattdessen stellen sie einige ihrer Fahrzeuge halb auf den Gehweg, halb auf die Straße. Bisher ging alle gut. Nun hat A Tehater gemacht, dass das so nicht ginge, er käme nicht in seine Einfahrt (ca. 4/5 m Breite) zum Hinterhof. Dies war der Familie B nicht schlüssig, zumal B seinen Wagen immer ohne Problem in seine eigen Einfaht lenken kann, selbst wenn A vor seinem Haus Autos stehen hat.
Heute hatte Familie B an allen Wagen Knöllchen.
Die Straße ist eine Ortsausfahrtsstraße, liegt am Stadtrand. Ca. 200 m bis zum Ortsausgangsschild.
Die Gehwege waren nicht so verparkt, dass man als Fußgänger (mit KiWa oder ein Rollstuhlfahrer) nicht vorbei gekommen wären und auch der Autoverkehr wird nicht beeinträchtigt.
Die Straße ist breit genug, um dass das Parken gegenüber der Grundstückseinfahrt des Nachbarn zu verbieten. Es gibt keine Straßenschilder, die irgendetwas verbieten oder einschränken. Einzig und allein der Bordstein ist auf der ganzen Gehwegseite angeschrägt. Ist erst neu gebaut worden.
Was könnte das Ordnungsamt zum Knöllchen verleitet haben? Ist es der angeschrägte Bordstein?
Freue mich über Mitteilungen/Meinungen.
(Fragen nächste Woche selber nach, aber ich wäre gerne etwas vorbereitet und erhoffe mir einen Gedankenaustausch.)
LG und ein schäönes WE an alle!
Molika