Parken auf Parkplatz eines Mietshauses

Guten Tag,
Folgende Situation:
Meine Freundin wohnt in etwas weiter weg. Jetzt hab ich 2 wochen Urlaub und besuche sie gerade. Zu dem Mietshaus gehört ein Parplatz für etwa 20 fahrzeuge.An dem Parplatz steht ein Schild von wegen widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden…
Meine Freundin hat kein eigenes Auto. Darf ich an ihrer statt das "recht"auf einen parkplatz während meiner anwesenheit nutzen?
Sie hat wohl auch den hausmeister gefragt wie es mit Besuchern ausschaut. Der meinte wohl es wäre ok, allerdings war ihm wohl nicht bewußt das ich da 2-3 wochen bleibe.
Wer kann überhaupt abschleppen lassen? Jeder Mieter oder nur die Hausverwaltung? Ich mein irgendwie müßten die ja mehr oder weniger raten ob das Auto zu einem Mieter gehört.
In meinem Fall kann man es allerdings schon fast erraten da mein Nummernschild aus nem anderen Bundesland kommt

Guten Morgen,
das kann ich Dir so leider nicht beantworten ohne den genauen Text des Schildes. ASollte daruf stehen „nur für Mieter“ o.ä. ist der Fall klar: Du bist kein Mieter und wenn das Fahrzeug eben nicht auf Deine Freundin zugelassen ist, kann abgeschleppt werden.
Zusätzlich gilt immer das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Ein paar Stunden tagsüber sind keine große Behinderung. Über Nacht, insbesondere wenn „Laternenparkplätze“ im Umfeld knapp sein sollte, kann schon ein Abschleppgrund sein - über Wochen da zu stehen umso mehr.
Beste Grüße

Hallo Shifter,

zunächst genügt es, wenn Du Deine Frage einmal stellst; 3 Fragen mit dem selben Wortlaut ändern auch nichts an Deinem Begehr. Zu den anderen 2 Fragen bekommst Du also Leermails. Das vorneweg.
Ich habe mich als „Erfahrener“ im Forum fürs Parken am FLUGHAFEN !! zur Verfügung gestellt. Insofern zielt Deine Frage daneben.
Trotzdem soviel:
Wenn der Parkplatz Bestandteil des Mietvertrages ist, kein Problem; ähnlich, wenn Dir der Hausmeister ,ggf.schriftlich, sein O.K. gibt.
Alles andere würde ich bleiben lassen.
Gruß
A.

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