Hallo zusammen,
es handelt sich um ein Gebäudekomplex mit 3x6 Wohneinheiten zuzüglich Garagen (+50° 31’ 52.82", +6° 28’ 42.96")
Es gibt Menschen, die den Zugang einfach zuparken.
Kann der Eigentümer parkende Fahrzeuge abschleppen lassen?
Hallo zusammen,
es handelt sich um ein Gebäudekomplex mit 3x6 Wohneinheiten
zuzüglich Garagen (+50° 31’ 52.82", +6° 28’ 42.96")
Es gibt Menschen, die den Zugang einfach zuparken.
Kann der Eigentümer parkende Fahrzeuge abschleppen lassen?
Ja, aber die Abschleppkosten mußt zuerst Du bezahlen. Guckst Du:
Alternativ kannst Du auch eine Abmahnung veranlassen (damit
hat kürzlich lt. Zeitung ein Supermarkt auch Kasse gemacht).
Das glaube ich jetzt einfach mal nicht. Oder ist ein Supermarkt ein Anwalt, der nach Gebührenordnung für eine Abmahnung abrechnen darf?
Kasse gemacht hat da mit Sicherheit jemand anders. Wenn überhaupt. Vielleicht sogar der Anwalt, den Du hier verlinkt hast?
Gruß
loderunner (ianal)