Parken auf Privatgrund - abschleppen?

Hallo,

na dann solltest du mal auch die anderen Urteile des BGH bzw. zahlreicher OLG zu dem Thema lesen…

Nur weil jemand 100.000 Beiträge schreibt,heisst das noch lange nicht,das er „Recht“ hat…du verwechselt freches Auftreten mit Wissen…

na dann solltest du mal auch die anderen Urteile des BGH bzw.
zahlreicher OLG zu dem Thema lesen…

Nur weil jemand 100.000 Beiträge schreibt,heisst das noch
lange nicht,das er „Recht“ hat…du verwechselt freches
Auftreten mit Wissen…

meine güte, lies doch das urteil des bgh (vom letzten jahr; fundstellen wurden bereits mehrfach genannt) und des lg magdeb.
beide gerichte besprechen auch die von dir geschilderte situation.

du solltest dich nur einmal überwinden die urteile zu lesen oder muss ich dir wirklich die genauen stellen heraussuchen (wie bei einem trotzigen kind) oder bist du so selbstständig und schaffst das selbst ?

ist doch quatsch an deiner (völlig) verfehlten meinung festzuhalten…

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Hallo,

und ich hatte dir geschrieben,lies einmal auch die anderen Urteile des BGH und anderer Gerichte dazu…

das ganze ist eben nicht sooo Simpel, wie es gewisse Leute hier darstellen…
Ein Beispiel:
Das AG München (NJW 1996, 853) sieht dieses Selbsthilferecht nur eingeschränkt, indem es eine Abschleppmaßnahme von einem Behindertenparklatz in einer privaten Tiefgarage nach 7 Stunden als keine „sofortige“ Entsetzung mehr sieht.

Wenn also schon ein Privater Behindertenparkplatz nicht ohne weiteres Abgeschleppt werden darf…welche Forderungen werden dann wohl bei einem „normalen“ Privta-Parkplatz gelten ??..Nun ???

Wenn also schon ein Privater Behindertenparkplatz nicht ohne
weiteres Abgeschleppt werden darf…welche Forderungen
werden dann wohl bei einem „normalen“ Privta-Parkplatz gelten
??..Nun ???

ich hatte ja befürchtet, dass du mit diesem berüchtigten urteil des ag münchen ankommst… diese entscheidung, wonach eine besitzkehr bereits nach sieben stunden nach dem abstellen unzulässig war, der motor quasi noch warm sein muss, hat sich zurecht als völlig lebensfremd dargestellt.
(das ist auch meine meinung, findet sich aber weit und breit in der literatur diskutiert; zu finden in jedem größeren kommentar zu § 859bgb). hier kann ich nur auf palandt § 859 Rn.4 verweisen…

an dem urteil des bgh (14 jahre später) siehst du, dass diese ansicht völlig verfehlt war (wenn du sie liest) und zugunsten des eigentümers entschieden werden muss.
(im übrigen bin ich mir sicher, dass das ag münchen nicht noch einmal so urteilen wüde - bereits in hinblick auf das bgh-urteil).

aber ich bin mir sicher, dass du weiterhin an deiner (völlig verfehlten) meinung festhältst… das kann mir nur recht sein, denn so einfache mandate kann man immer zwischen verhandlungspausen erledigen.

… das kann mir nur recht sein,
denn so einfache mandate kann man immer zwischen
verhandlungspausen erledigen.

bzw. so einfache Verhandlungen kann man in 5 Minuten über die Bühne bringen (zzgl. weiterer 5 Minuten für das Urteil) :smile: