Parken auf Privatgrundstück - Nötigung?!

Hallo zusammen,

angenommen ein Vermieter stellt seinen Mietern Parkplätze auf dem Hausgrundstück zur Verfügung.
Diese Parkplätze sind zwar öffentlich zugänglich, liegen aber eindeutig auf privatem Grund.
Nun parken dort „Fremde“, so dass Mieter diesen Parkplatz nicht mehr nutzen können.

  1. Wie kann ein Mieter dagegen vorgehen.

  2. Wenn ein Mieter sich quer hinter die „Falschparker“ stellt, so dass diese nicht mehr wegfahren können. Ist dies Nötigung?

Gruß

Bori

Hallo,

  1. Wie kann ein Mieter dagegen vorgehen.

den Falschparker abschleppen lassen. Sind die Parkplätze denn als Privatparkplatz erkennbar?

  1. Wenn ein Mieter sich quer hinter die „Falschparker“ stellt,
    so dass diese nicht mehr wegfahren können. Ist dies Nötigung?

Ja. Welchen Zweck soll das Blockieren des Wegfahrens haben? Der Parkplatz wird dadurch doch nicht frei.

Gruss

Iru

ja ich kenne das problem gut.
abschleppen hin oder her. auf dem schild sollte deutlich stehen

privatparkplatz parken kostet hier 10 eur
wer hier parkt erkennt eine parkgebühr an
zahlung beim besitzer spätestens beim verlassen.

und dann das volle programm bei ignoranten. die dort parken werden immer weniger.

hauptmann

Hallo,

Ja. Welchen Zweck soll das Blockieren des Wegfahrens haben?

Dass demjenigen, welcher seinen Wagen zugeparkt findet, auffällt, dass er dort nicht parken darf.

Bommel

diese art des merken lassen nennt sich nötigung und gibt meistens ärger…

hth

hallo,
am besten abschleppen lassen. es muss aber deutlich erkennbar sein, dass es sich um einen privaten parkplatz handelt. es gibt dazu auch ein urteil vom olg dass in einem solchen fall für recht gesprochen hat und das abschleppunternehmen erst genannt werden muss, wenn der falschparker die kosten für das abschleppen bezahlt hat.
mfg
mpu24

Hallo

Hallo zusammen,

angenommen ein Vermieter stellt seinen Mietern Parkplätze auf
dem Hausgrundstück zur Verfügung.

Sind diese Parkplätze mit den Kennzeichen der berechtigten Fahrzeuge versehen ?
Ansonsten könnte es sich doch auch um einen Besucher des Gebäudes handeln.

Diese Parkplätze sind zwar öffentlich zugänglich, liegen aber
eindeutig auf privatem Grund.
Nun parken dort „Fremde“, so dass Mieter diesen Parkplatz
nicht mehr nutzen können.

Wer entscheidet wer die Parkplätze nutzen darf, die Mieter oder der Vermieter ?

  1. Wie kann ein Mieter dagegen vorgehen.

  2. Wenn ein Mieter sich quer hinter die „Falschparker“ stellt,
    so dass diese nicht mehr wegfahren können. Ist dies Nötigung?

Evt. könnte man den quer hinter der Parklücke stehenen ja auch abschleppen lassen !

Gruß

Bori

Ich würde empfehlen, dies zuerst einmal mit dem Vermieter abzuklären!

Gruß

Urteil?
Hallo mpu,

es gibt dazu auch ein urteil vom olg dass in einem solchen fall für recht gesprochen hat und das abschleppunternehmen erst genannt werden muss, wenn der falschparker die kosten für das abschleppen bezahlt hat.

hast du bitte mal Straße und Hausnummer des Urteils?

Gruss und Dank

Iru

hast du bitte mal Straße und Hausnummer des Urteils?

Hi,
ich bin zwar nicht mpu, habe aber so was auch mal gelesen. Allerdings nicht OLG sondern LG
07. Januar 2011 LG Berlin Az 9O 150/1

Gruß Keki

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diese art des merken lassen nennt sich nötigung und gibt
meistens ärger…

Dem kann ich mich sogar anschließen… Und?

das man besser keine straftaten begeht, auch wenn jemand auf „seinem“ parkplatz steht

das man besser keine straftaten begeht, auch wenn jemand auf
„seinem“ parkplatz steht

Auch hier bin ich bei Dir… Noch was, das ich Dir bestätigen soll?

Danke. owT
nix

Ergänzung
Ein ähnliches Urteil erging im Sommer 2008 vom LG Magdeburg. Az momentan leider nicht greifbar.
Quelle: http://vjournal.de/-107535

Hallo zusammen,

angenommen ein Vermieter stellt seinen Mietern Parkplätze auf
dem Hausgrundstück zur Verfügung.
Diese Parkplätze sind zwar öffentlich zugänglich, liegen aber
eindeutig auf privatem Grund.
Nun parken dort „Fremde“, so dass Mieter diesen Parkplatz
nicht mehr nutzen können.

  1. Wie kann ein Mieter dagegen vorgehen.

Den Parkplatz als privat kennzeichnen, dabei das kostenpflichtige Entfernen androhen und Fremdparker dann abschleppen lassen.

  1. Wenn ein Mieter sich quer hinter die „Falschparker“ stellt,
    so dass diese nicht mehr wegfahren können. Ist dies Nötigung?

Ja. Du kannst aber eine Demo anmelden und dann vor dem Auto eine Sitzblockade machen. Das ist dann merkwürdigerweise nicht „Nötigung“, sondern „Demonstrationsfreiheit“. :smile:

Gruß
smalbop

finde ich trotzdem kritisch weil es sich nach wie vor um kein grundatzurteil handelt und das ganze auch anders herum rauskommen könnte… nur so am rande.

… und das ganze auch anders herum
rauskommen könnte…

Schon klar, 2 LG Urteile sind noch nicht die „gängige Rechtssprechung“. Habs ja nur eingestellt, weil Irubis nach der Hausnummer gefragt hat.

Gruß Keki

das hab ich auch nicht bemängelt :wink: