angenommen ein Vermieter stellt seinen Mietern Parkplätze auf dem Hausgrundstück zur Verfügung.
Diese Parkplätze sind zwar öffentlich zugänglich, liegen aber eindeutig auf privatem Grund.
Nun parken dort „Fremde“, so dass Mieter diesen Parkplatz nicht mehr nutzen können.
Wie kann ein Mieter dagegen vorgehen.
Wenn ein Mieter sich quer hinter die „Falschparker“ stellt, so dass diese nicht mehr wegfahren können. Ist dies Nötigung?
hallo,
am besten abschleppen lassen. es muss aber deutlich erkennbar sein, dass es sich um einen privaten parkplatz handelt. es gibt dazu auch ein urteil vom olg dass in einem solchen fall für recht gesprochen hat und das abschleppunternehmen erst genannt werden muss, wenn der falschparker die kosten für das abschleppen bezahlt hat.
mfg
mpu24
angenommen ein Vermieter stellt seinen Mietern Parkplätze auf
dem Hausgrundstück zur Verfügung.
Sind diese Parkplätze mit den Kennzeichen der berechtigten Fahrzeuge versehen ?
Ansonsten könnte es sich doch auch um einen Besucher des Gebäudes handeln.
Diese Parkplätze sind zwar öffentlich zugänglich, liegen aber
eindeutig auf privatem Grund.
Nun parken dort „Fremde“, so dass Mieter diesen Parkplatz
nicht mehr nutzen können.
Wer entscheidet wer die Parkplätze nutzen darf, die Mieter oder der Vermieter ?
Wie kann ein Mieter dagegen vorgehen.
Wenn ein Mieter sich quer hinter die „Falschparker“ stellt,
so dass diese nicht mehr wegfahren können. Ist dies Nötigung?
Evt. könnte man den quer hinter der Parklücke stehenen ja auch abschleppen lassen !
Gruß
Bori
Ich würde empfehlen, dies zuerst einmal mit dem Vermieter abzuklären!
es gibt dazu auch ein urteil vom olg dass in einem solchen fall für recht gesprochen hat und das abschleppunternehmen erst genannt werden muss, wenn der falschparker die kosten für das abschleppen bezahlt hat.
hast du bitte mal Straße und Hausnummer des Urteils?
angenommen ein Vermieter stellt seinen Mietern Parkplätze auf
dem Hausgrundstück zur Verfügung.
Diese Parkplätze sind zwar öffentlich zugänglich, liegen aber
eindeutig auf privatem Grund.
Nun parken dort „Fremde“, so dass Mieter diesen Parkplatz
nicht mehr nutzen können.
Wie kann ein Mieter dagegen vorgehen.
Den Parkplatz als privat kennzeichnen, dabei das kostenpflichtige Entfernen androhen und Fremdparker dann abschleppen lassen.
Wenn ein Mieter sich quer hinter die „Falschparker“ stellt,
so dass diese nicht mehr wegfahren können. Ist dies Nötigung?
Ja. Du kannst aber eine Demo anmelden und dann vor dem Auto eine Sitzblockade machen. Das ist dann merkwürdigerweise nicht „Nötigung“, sondern „Demonstrationsfreiheit“.
finde ich trotzdem kritisch weil es sich nach wie vor um kein grundatzurteil handelt und das ganze auch anders herum rauskommen könnte… nur so am rande.