Parken auf Privatgrundstück

Hallo ich wohne in einer kleinen Wohnsiedlung, wo mein Vermieter einen kleine Bereich für sich hat und für seine Mieter.
Ihr dürft euch das so vorstellen: Man fährt auf unsere Einfahrt wo zwei vier Parteien- Häuser stehen jeder hat seinen eigene Parkbucht und je eine Garage.
Eine meiner lieben Nachbarn, läßt seine Familie oder Bekannten wie auch immer auf der Einfahrt parken (man kann manchmal noch vorbei fahren, mal auch nicht).
Wir haben der Dame schon mermals gesagt, das sie Ihren Leuten bitte sagen soll das, das nicht geht. Eine Ein- und Ausfahrt hat frei zu sein. Da die Dame aber ein denken von der Tarpette bis zur Wand hat, versteht sie es nicht. Wie kann ich Ihr es klar machen, abschleppen, Polizei … ???
Ich werde den Vermieter nochmal darauf ansprechen, aber beim letzten mal hat es auch nicht geklappt Die Dame tut dann so als ob sie ein Kurzzeitgedächnis hat.
Was mache ich, bitte um schnelle Antwort ist echt wichtig. Danke

Hallo
Recht haben, Recht (wo?)einklagen, Recht bekommen

Das ist bei den meisten Streitpunkten der wirkliche.
Wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt, ist es kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Also fällt das weg.
Wenn dies dem Vermieter gehört, würde er auch derjenige sein, der abschleppen ließe (was aber Privatrecht ist, die Kosten/Rechtmäßigkeit müssen da oft geklärt werden bzw. bleibt der Rechthabende oftmals auf seine Kosten sitzen)
Für den Mieter einer Wohnung, der die Garage und die Parkbucht mitgemietet hat, ist es rechtlich klar: Er kann ohne eigenes Verschulden seine gemieteten Objekte nicht nutzen. Also informiert er darüber den Vermieter und bittet um die Erfüllung der vertraglich zugesicherten Nutzbarkeit. Kann er dies nicht gewährleisten, kann die Miete gemindert werden.
Abstellen, Abmahnen, Abschleppen, Klagen sind nicht das Problem des Mieters, sondern des Mieters.
Der betroffene Mieter kann seine Miete mindern, da der Mietvertrag nicht in Gänze vom Vermieter erfüllt wird.
Schafft dieser es nicht, die Hindernisse beiseite zu räumen, sprich hier die verursachende Mieterin zur Einsicht zu bewegen, dann kann er diese abmahnen etc.
Eventuell bleibt dem Mieter, der seine Garage nicht nutzen kann, letztlich nur eine geminderte Mietzahlung und damit keine Nutzung der Garage.

Hallo,

Es ist Pflicht von ihrem Vermieter der Dame es schriftlich mitzuteilen dass die Ein-Ausfahrt Tag und Nacht freizuhalten ist bzw. eigentlich ein Schreiben an alle Mieter damit es nachher keiner abstreiten kann.

Machen Sie beim nächsten mal Fotos mit Kennzeichen von den Parksündern und übergeben Sie diese ihrem Vermieter.(Kopie oder auf Handy selbst noch aufheben).

Fragen Sie ihren Vermieter ob er selbst, oder ob Sie Schilder mit der Aufschrift Parken verboten, wer hier parkt wird kostenpflichtig abgeschleppt und ähnliche Sprüche anbringen dürfen.
So ein Schild kostet 2,60€-3,95€ gibts in jedem Baumarkt.
Diese Schilder sind gültig,da Sie das STVO Zeichen haben.
Hab vor kurzem selbst eins gekauft,da es uns bei unserem Mietshaus auch so ergangen ist.

Gruß
monika61

polizei und abschleppdienst lösen das problemchen nachhaltig und die kosten werden dem "kurzzeit"gedächtnis auf die „sprünge“ helfen!