Ein großes Mehrfamilienhaus mit über 20 Wohneinheiten.
Um zum Haus zu gelangen kann man 2 Einfahrten nutzen.
An den Einfahrten steht ein Schild: „Privatparkplatz: unberechtigt parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt“.
Vor dem Haus dann 2 Parkplätze, einer mit 8 Parkbuchten, ein weiterer mit ca 10-15 Parkbuchten. Alle Buchten haben einen „Hochstellbaren-Poller“.
Jede Bucht wird an interessierte Mieter vermietet.
Diese bekommen einen Schlüssel um den Poller zu bedienen.
Können Besucher des Hauses sich in Buchten stellen, dessen Poller „unten“ sind?
Wenn nein, kann man kostenpflichtig abschleppen lassen/abgeschleppt werden?
Der abgesenkte Poller signalisiert ja eigentlich, dass es sich um einen nicht vermieteten Poller handelt und somit öffentlich ist.
der abgesnkte Poller signalisiert gar nichts - womöglich hat ein Mieter ihn nach dem Verlassen einfach nur unten gelassen. Wenn dort steht „Privatparkplatz“, dann darf man sich ausschließlich dort hinstellen, wenn man vom Eigentümer eine Genehmigung hat. Alles andere ist Besitzstörung. Das Fahrzeug darf kostenpflichtig abgeschleppt werden und durchaus erst gegen Zahlung der Kosten wieder herausgegeben werden.
Wenn dort steht „Privatparkplatz“, dann darf man sich
ausschließlich dort hinstellen, wenn man vom Eigentümer eine
Genehmigung hat.
was da steht, ist egal. Entscheidend ist, daß der Parkplatz einer bestimmten Person zur Alleinbenutzung überlassen wurde. Ein Schild ändert auch an einem Parkplatz ganz sicher nichts an den Eigentums- bzw. Besitzverhältnissen.
der poller ist eine zusätzliche sicherheit, den parkplatz vor fremdbenutzung zu schützen - wenn ein poller steht, kann unweigerlich niemand auf den parkplatz fahren udn man kann sich darauf verlassen, dass er leer ist, wenn man nach hause kommt. nur weil man bei heruntergelassenem poller theoretisch drauffahren könnte, heißt das aber nicht, dass man das darf - dafür gibt es ja das schild und das ist in dem fall klar und verständlich!
wenn der poller nichts signalisiert, wofür ist er dann da?
Der schützt den Vermieter des Parkplatzes. Er muss nämlich dafür sorgen, dass der Parkplatz für seinen Mieter auch nutzbar ist. Mit dem Bügel, den er seinem Mieter zur Verfügung stellt, muss dieser durch Benutzung desselben selber dafür sorgen.
Gruß
loderunner (ianal)
die haustüre ziehe ich doch auch zu wenn ich nur kurz
einkaufen gehe
Ja. Aber muss man nicht.
meinst du aber auch nur,oder?
Nein, das ist so. Es gibt keine Gesetz, dass Dich zwingt, Deine Haustür zu schließen.
Wenn Du anderer Meinung bist, nenn doch einfach das entsprechende Gesetz.