Hallo zusammen,
PersonA hat gestern einen Strafzettel wegen Falschparken bekommen.
Die Straßensituation ist folgende: Kurve, die mit einem Lattenzaun zum Fußweg abgegrenzt ist. Neben dem Fußweg wiederum befindet sich ein Bereich, der mit Schotter aufgefüllt ist. Dann kommt der Zaun des Anwohnergrundstücks. An der Straße steht ein Halteverbotsschild (Zeichen 283-30 Haltverbot Mitte)).
PersonA hat auf dem Schotterbereich hinter dem Lattenzaun geparkt.
Da kein Zusatzschild vorhanden ist, dass auf dem Seitenstreifen ebenfalls Parkverbot ist, ging PersonA (und viele andere) davon aus, dass man dort parken darf, was scheinbar nicht so ist.
Macht es Sinn, wenn PersonA hier Widerspruch einlegt?
Vielen Dank im Voraus!
Google Maps-Link?
Gruß
smalbop
Hallo,
es ist davon auszugehen, dass der erwähnte Bereich nicht zur Fahrbahn gehört, da es sich um einen Bürgersteig handelt. Dort ist das Parken ohne gesonderte Ausschilderung generell verboten.
MfG Marius
Zunächst mal gilt das Halteverbot nur für die Fahrbahn, mit Zusatzeichen auch für einen Seitenstreifen.
Im GoogleMap-Link erkenne ich die Fahrbahn, dann den Lattenzaun, dann einen Bürgersteig, dann einen sehr schmalen Schotterstreifen (?), dann vermutlich einen Zaun und dahinter den Parkplatz.
Es dürfte kaum möglich sein, den PKW auf dem Schotterstreifen abzustellen, ohne auch teilweise auf dem Bürgersteig zu stehen.
Zudem müsste man den PKW über den Bürgersteig hinweg auf den Streifen gefahren haben.
Ich denke, die Knolle ist OK.
(Wer definiert denn den Schotterstreifen als nicht zum Gehweg gehörend?)