nehmen wir mal an es gibt eine 2 km lange Straße die zur Verkehrsberuhigung ca 20 bepflanzte Ein/Ausbuchtungen enthält.
Sodaß man immer darum herum fahren muß, und den Gegenverkehr beachten. Also ist diese Straße an vielen Stellen nur einspurig.
Frage : darf man zwischen den Ausbuchtungen parken?
Würde ja bedeuten, daß man rein theoretisch ca. 2 km lang nur einspurig fahren kann… weil die Ausbuchtungen zugeparkt sind…
ich hoffe, ihr versteht was ich meine 
Hallo,
die Antwort musst du selbst wissen bzw. beurteilen. Wenn das Parken den fließenden Verkehr behindert (und das scheint es zu sein), dann ist das Parken auch ohne Beschilderung verboten.
Gruss
Iru
Hallo,
in einem Verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) ist das Parken nur innerhalb dafür markierter Flächen erlaubt.
Sonst bietet §12 StVO auch meist einen Grund, warum da das Parken verboten sein könnte, z.B. weil da eine Bordsteinabsenkung so „geschickt“ angelegt ist, daß man ohne verbotenerweise davor zu parken nicht parken könnte.
Cu Rene
also das Verkehrszeichen existiert in dieser „angenommenen“ Straße nicht. Es ist eine 30km/h Zone, aber keine verkehrsberuhigte.
Danke dir!