Hallo Forum,
eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ein Verein mietet einen Parkplatz (bzw. ist sogar Besitzer desselben). Der Parkplatz ist für jedermann frei zugänglich.
Allerdings werden „fremde“ Parker mit einem Ordnungsgeld bestraft, die Kontrolle übernimmt die Ortspolizeibehörde, das Ordnungsgeld geht an die Gemeinde.
Ist es rechtlich zulässig, dass auf „privaten“ Parkplätzen Ordnunsgelder erhoben werden bzw. durch die Polizei die parkenden Fahrzeuge kontrolliert und mit „Knöllchen“ versehen werden? Wer darf überhaupt kontrollieren und entsprechende Zettel ans Auto hängen. Welche Beweismittel müssen seitens des Kontrollierenden erbracht werden?
Vielen Dank für eure Antworten!
Hallo,
Ist es rechtlich zulässig, dass auf „privaten“ Parkplätzen
Ordnunsgelder erhoben werden bzw. durch die Polizei die
parkenden Fahrzeuge kontrolliert und mit „Knöllchen“ versehen
werden? Wer darf überhaupt kontrollieren und entsprechende
Zettel ans Auto hängen. Welche Beweismittel müssen seitens des
Kontrollierenden erbracht werden?
Da frag mal irubis.
Der hatte vor einiger Zeit die Rechtslage bei einem vergleichbaren Fall dargestellt. Ich kann mich an Details leider nicht mehr erinnern.
Ich weiss nur noch, das die Antwort höchst interessant war. Nicht jeder darf kassieren.
Hoffentlich antwortet er.
Gruß:
Manni
Hallo,
schau mal im Verkehrsbrett unter
„Strafzettel auf Supermarkparkplatz“.
Sorry, irgendwie klappt der Link nicht.