Parken außerhalb geschlossener Ortschaften

Hallo.

Ich hab’s schlichtweg vergessen.

Darf man außerhalb geschlossener Ortschaften am Straßenrand parken?
Und wenn ja, auf welchen Straßen?

Mit Dank im voraus, Gruß, Nemo.

Guten Tag,
verboten ist , außerhalb geschlossener ortschaften auf vorfahrtsstraßen zu parken .

hauptmann

Hallo Hauptmann.

Lag ich doch richtig.
Vielen Dank!

Vielleicht noch eine Frage.
Wie ist es nun aber, wenn diese Vorfahrtsstraßen einen Standstreifen haben?

Gruß, Nemo.

ja dafür ist er ja u.a. da .
hauptmann

Hallo.

Ich hab’s schlichtweg vergessen.

Darf man außerhalb geschlossener Ortschaften am Straßenrand
parken?

Ja, aber:

Ein Randstreifen darf beparkt werden.

na wenns so ganau genommen wird dann sollte aber auch nicht vergessen werden, das das parken verboten ist vor

  1. andreaskreuz außerorts bis 50 m davor

  2. 10 m vor vorfahrtnehmenden Verkehrszeichen wenn diese verdeckt werden.

h.

Hallo,
und natürlich überall, wo es auch innerorts verboten wäre.
Zu beachten ist noch, daß das parkende Fahrzeug bei Nacht zu beleuchten ist.

Cu Rene

Hallo,
und natürlich überall, wo es auch innerorts verboten wäre.
Zu beachten ist noch, daß das parkende Fahrzeug bei Nacht zu
beleuchten ist.

das müssen sie aber innerorts auch!!!

aber nicht immer, steht in § 17 Abs. 4 StVO:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

klar immer , es ist aber egal ob die beleuchtung durch die straßenlatichte erfolgt oder nicht. wichtig ist nur, das sichergestellt ist, das sie die ganze nacht leuchtet.

und bevor hier wieder haar gespalten wird, parkwarntafeln gelten rechtlich als beleuchtung.

hauptmann

klar immer , es ist aber egal ob die beleuchtung durch die
straßenlatichte erfolgt oder nicht. wichtig ist nur, das
sichergestellt ist, das sie die ganze nacht leuchtet.

und bevor hier wieder haar gespalten wird, parkwarntafeln
gelten rechtlich als beleuchtung.

Sorry, ich war bei deinem Posting nur von der Auto eigenen Beleuchtung ausgegangen…