Parken erlaubt?

Folgende (fiktive) Situation:

In einer Siedlung (normales Ortsschild -> Tempo 50 erlaubt) macht die Vorfahrtsstrasse einen 90-Grad-Knick nach links. Geradeaus und nach rechts gehen zwei schmale Anliegerstrassen ab. Es gibt kein Parkverbot (oder sonstige Beschilderung). Die Strasse ist mit Laternen bestückt, in „normalen“ Abständen, diese brennen nachts durchgehend.

Auf der Hauptstrasse, ca. 8 Meter hinter der Kreuzung parkt ein Auto am rechten Strassenrand. Verkehr kommt am Auto vorbei, bei Gegenverkehr muss aber gewartet werden. Es steht nicht direkt unter einer Laterne, sondern ca. „mittig“ zwischen zwei Laternen.

Nun die Frage(n):
Darf ein Auto hier über längere Zeit parken?
Muss ein Auto nachts beleuchtet sein, wenn es parkt?

Vielen Dank schon mal!

Auf der Hauptstrasse, ca. 8 Meter hinter der Kreuzung parkt
ein Auto am rechten Strassenrand.

Nun die Frage(n):
Darf ein Auto hier über längere Zeit parken?

Ja.

Muss ein Auto nachts beleuchtet sein, wenn es parkt?

Nein.

Quellen:

StVO §12 (3) 1. „Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,“

StVO §17 (4) „Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.“

Gruß,
-Efchen

herzlichen Dank! -owt-
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