Hallo ,
ist es Frau Erdbäre erlaubt vor ihrer Garagenausfahrt -auf der Strasse-
zu parken?
Darf der Besuch von Frau Erdbäre sich vor die Garagenausfahrt stellen, oder wird da die Polizei böse?
Grüssle Maruscha
Hallo ,
ist es Frau Erdbäre erlaubt vor ihrer Garagenausfahrt -auf der Strasse-
zu parken?
Darf der Besuch von Frau Erdbäre sich vor die Garagenausfahrt stellen, oder wird da die Polizei böse?
Grüssle Maruscha
Hallo Maruscha
Darf der Besuch von Frau Erdbäre sich vor die Garagenausfahrt stellen, oder wird da die Polizei böse?
Nur, wenn es sich um die Tiefgaragenausfahrt eines Mehrparteienhauses handelt.
Nein, im Ernst, wenn es Frau E’s eigene Garage ist, und sie sich damit nur selbst die Einfahrt zuparkt, hat ausser Herrn E da wohl niemand was dagegen.
Gruß
Bonsai
Kleiner Einwand
Hallo Maruscha, hallo Bonsai
Nein, im Ernst, wenn es Frau E’s eigene Garage ist, und sie
sich damit nur selbst die Einfahrt zuparkt, hat ausser Herrn E
da wohl niemand was dagegen.
So, wie ich es mal in einem Fernsehbeitrag gesehen habe, ist es NICHT erlaubt. Warum? Theoretisch könnte die Polizei oder das Ordnungamt dabei sein Falschparker aufzuschreiben. Wenn sie nun eine zugeparkte Einfahrt sehen, können sie nicht beurteilen, ob der Hausbesitzer damit einverstanden ist.
(Ich weiss, mich hat die Begründung auch nicht überzeugt.)
Gruß
Carlos
Großer Einwand
Servus!
Nein, im Ernst, wenn es Frau E’s eigene Garage ist, und sie
sich damit nur selbst die Einfahrt zuparkt, hat ausser Herrn E
da wohl niemand was dagegen.
Doch , die Straßenverkehrsordnung. Vor Grundstückseinfahrten, sogar vor reinen Bordsteinabsenkungen ist das Parken unzulässig, § 12. Sollen die Politessen erstmal in der Nachbarschaft ruimklingeln und fragen, was Sache ist? Nein, sollen sie nicht, müssen sie auch nicht, denn Frau E. darf nur bestimmen, wer in ihrer Garage parkt. Das davor ist öffentlicher Verkehrsraum, da hat Frau E. nichts zu sagen.
Hi,
ist es Frau Erdbäre erlaubt vor ihrer Garagenausfahrt -auf der
Strasse-zu parken?
Darf der Besuch von Frau Erdbäre sich vor die Garagenausfahrt
stellen, oder wird da die Polizei böse?
http://bundesrecht.juris.de/stvo/BJNR015650970BJNE00… Absatz 3 Punkt 3 (und meist auch Punkt 9). Ausnahmen für den Grundstückeigentümer sind nicht vorgesehen.
Gruß Stefan
Guten Abend,
Doch , die Straßenverkehrsordnung. Vor Grundstückseinfahrten,
sogar vor reinen Bordsteinabsenkungen ist das Parken
unzulässig, § 12. Sollen die Politessen erstmal in der
Nachbarschaft ruimklingeln und fragen, was Sache ist? Nein,
sollen sie nicht, müssen sie auch nicht, denn Frau E. darf nur
bestimmen, wer in ihrer Garage parkt. Das davor ist
öffentlicher Verkehrsraum, da hat Frau E. nichts zu sagen.
alles völlig richtig, aber hier eine verblüffende Geschichte aus der Praxis: In meiner alten Nachbarschaft gab es tatsächlich Absprachen zwischen Hilfspolizisten und Anwohnern, so daß die nicht nur vor ihren Garagen sondern sogar auf dem Gehweg vor ihren Garagen parken durften, sofern sie zwischen Hauswand und Fahrzeug einen gewissen Abstand ließen (mindestens Kinderwagenbreite). Das wurde mir tatsächlich von einem Hipo so erzählt, der in der Straße öfter mal Patrouille lief.
Gruß,
Christian
Hi,
Doch , die Straßenverkehrsordnung. Vor Grundstückseinfahrten,
sogar vor reinen Bordsteinabsenkungen ist das Parken
unzulässig, § 12.
Andereseits gibts auch ein Urteil:
Das Verbot, vor Grundstücksein- und -ausfahrten zu parken, gilt nicht für den Zufahrtsberechtigten und seine Erlaubnisnehmer (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.01.1994, 5 Ss (Owi)393/93
CU
Axel
Hallo Christian,
hier eine verblüffende Geschichte
aus der Praxis:
Als mein Mann mal vor unserer „Garage“ (ehemalige Scheune mit großem Tor, wird aber nicht als Garage verwendet) parkte klingelte promt unser Ortsschupo mit der bitte doch das Auto wegzufahren. Begründung: Die Bordsteinabsenkung einer Garageneinfahrt dient auch z.B. Kinderwagenlenker oder Rollifahrer um problemloser die Straßenseite zu wechseln und muss daher freigehalten werden (was ja auch einzusehen ist).
Dass unser Nachbar direkt neben unsere Scheune seine Doppelgarage hat und der Bordstein so auf einer Breite von zwei Doppelgaragen abgesenkt ist, vor der Doppelgarage unseres Nachbarn nie ein Auto steht (da die Garage von zwei PKW als solche genutzt wird), das alles wollte der Freund-und-Helfer-in-grün nicht gelten lassen.
Wir haben dann das Auto umgeparkt.
Grüße von
Tinchen
Hallo zusammen,
Andereseits gibts auch ein Urteil:
Das Verbot, vor Grundstücksein- und -ausfahrten zu parken,
gilt nicht für den Zufahrtsberechtigten und seine
Erlaubnisnehmer (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.01.1994, 5 Ss
(Owi)393/93
Und ich habe schon vor diesem Urteil mal ein entsprechendes Verfahren (damals noch als Studi für einen Familienangehörigen) problemlos eingestellt bekommen (parkte vor der Einfahrt von Bekannten während einer Einladung). Aber im Gesetz steht es tatsächlich trotzdem anders.
Gruß vom Wiz
Hallo , lieben Dank für die Antworten.
Da muss sich Frau Erdbäre einen anderen Parkplatz suchen.
Grüssle Maruscha
Danke
Doch , die Straßenverkehrsordnung…
Ups, Entschuldigung.
Konnte mir das nicht vorstellen, bin nun aber nach dem Studium der StVO schlauer.
Danke für den Hinweis.
Gruß
Bonsai