Hallo Torsten,
ich habe da mal ein Frage:
In der Siedlung einer Freundin gibt es eine Sackgasse. Vor dem Wendekreis sind links
Anwohnerparkplätze mit einem entsprechenden Schild „nur für Mieter der xy-Straße“
gekennzeichnet. Die Parkplätze sind im 90Grad-Winkel zur Straße angeordnet. Rechts ist
ein schmaler Gehweg. Nun habe ich dort mangels Alternativen rechts -neben dem
Bürgersteig- geparkt und wurde prompt von einem Mieter angesprochen, dass man
gegenüber von Parkplätzen nicht parken dürfte. Er argumentierte man könne dort schlecht
ausparken, wenn gegenüber Autos stehen.
Bisher war das nicht problematisch. Habe ich halt woanders geparkt. Nun wurde jedoch von
der Stadt in der Kurve vor den Privatparkplätzen eine Zickzacklinie gezogen. Vermtl. kamen
die Müllwagen nicht mehr durch. Also muss ich wegen mangelnder Alternativen nun wissen,
ob es tatsächlich verboten ist,vor Privatparkplätzen sein Auto abzustellen.
Danke.
Gruß, Darling
Nun wurde jedoch von
der Stadt in der Kurve vor den Privatparkplätzen eine
Zickzacklinie gezogen. Vermtl. kamen
die Müllwagen nicht mehr durch. Also muss ich wegen mangelnder
Alternativen nun wissen,
ob es tatsächlich verboten ist,vor Privatparkplätzen sein Auto
abzustellen.
Hi!
Es ist laut § 12 Abs. 3 StVO verboten, sein Auto so abzustellen, dass ein anderer behindert wird oder einen gekennzeichneten Parkplatz nicht mehr benutzen kann. Sei es nun in „zweiter Reihe“, gegenüber von Grundstücksein-/ausfahrten wenn die Straße eng ist oder wie in diesem Falle gegenüber von gekennzeichneten Privatparkplätzen. Wann ist eine Straße nun eng? Darüber kursieren verschiedene Meinungen. Ein Kommentar zur Straßenverkehrsordnung meint, die Vorschrift sei erst dann verletzt, wenn ein ein-/ausparken nicht mehr möglich sei. Ein anderer Kommentar wiederum meint, die Vorschrift sei bereits verletzt, sobald man nicht mehr „mit einem Zug“ einparken kann. Wie so oft hat sich in der Praxis der Mittelweg durchgesetzt, will heißen: Einmaliges rangieren zum Ein-/Ausparken ist in der Regel zumutbar.
Das hilft aber alles nichts, wenn die zuständige Straßenverkehrsbehörde bereits gehandelt hat und eine Grenzmarkierung für Halt-/Parkverbote auf die Straße aufgebracht hat. Damit ist für jedermann ersichtlich, dass nun Parkverbot besteht (aufgrund der Privatparkplätze).
MfG!