Parken gegenüber Ausfahrt,kein raus oder rein!

Guten Tag,

wenn ständig die Autos gegenüber einer Garage parken und das Fahrzeug nicht aus seiner Garage kommt, es keine Möglichkeit zum rangieren gibt, was kann man hier unternehmen? Fahrzeug in der Garage ist ein Kombi.
Fahrzeug kann weder rein noch rausfahren! Trotz mehrmaligen bitten diese Ausfahrt frei zu halten, ändert sich nichts!

Kann der Besitzer der Garage das Ordnungsamt einschalten? Abschleppen lassen? Knöllchen verteilen lassen?
Welche Massnahmen gibt es?

stvo §12 halten und parken.
abs.3 punkt3

parken ist unzulässig vor grundstücksein und ausfahrten auf schmalen fahrbahnen auch ihnen gegenüber.
vwv. eine fahrbahn ist dann schmal, wenn 2 fahrzeuge nicht ungehindert aneinander vorbei fahren können.

die polizei kennt den parag.sicher auch :wink:
hauptmann

An dieser Stelle bzw. durch diese Strasse können 2 Autos ungehindert aneinander vorbei fahren. Nur kann ein Auto nicht ungehindert aus der Garage wenn gegenüber ein Auto parkt! Es geht einfach nicht. Der Fahrzeugbesitzer hat schon alles versucht um mit seinem Kombi raus zu kommen. Es geht einfach nicht. Er hat sogar schon das Manöver gezählt, wie oft er rangieren musste um überhaupt mal ein Stückchen aus der Garage zu kommen. Bei 10 hat er aufgehört zu zählen! Sonst wäre das Auto gegenüber zerdellert gewesen und die Hauswand beschädigt, ebenso das eigene Auto.

Wie gesagt, aneinander vorbei fahren können 2 Autos ungehindert, zwar knapp aber es geht. Es kann auch ein Auto an dem parkenden vorbei fahren, nur eben keins aus der Garage! … was nun?

Er hat sogar schon das Manöver gezählt, wie oft er

rangieren musste um überhaupt mal ein Stückchen aus der Garage
zu kommen. Bei 10 hat er aufgehört zu zählen! Sonst wäre das
Auto gegenüber zerdellert gewesen und die Hauswand beschädigt,
ebenso das eigene Auto.

Also er kommt bis zur Hälfte raus…dann geht nichts mehr… absolut nichts mehr, kein millimeter

Hallo,
nur aus Interesse - wie kommt man denn rein? Genau umgekehrt müste man auch rauskommen.
Wie schon gesagt - die Polizei rufen, wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt. Ein Knöllchen alleine würde das Auto ja auch nicht wegzaubern.
Für die Zukunft bei der zuständigen Stelle der Stadt-/Gemeindeverwaltung vorsprechen, ob sie es für sinnvoll erachten dort ein Parkverbot oder eine Fahrbahnmarkierung (Zeichen 299) anzubringen.
Praktisch könnte man bis dahin probieren, ob es nicht besser ist selbst rückwärts einzuparken um leichter rauszukommen.

Cu Rene

Wie die Überrschrift schon aussagt :wink: kein raus oder rein !! Man kommt nicht rein wenn eines davor Parkt und nicht rau. Die Garage wurde beparkt als kein Auto davor stand :wink: steht aber eines davor…kommt man auch nichr rein. Ich denke mal, der Besitzer der Garage ist nicht blöd und kann Autofahren und es ist ihm bestimmt bewusst, dass er so wie er rein kommt…auch raus kommt :wink: ! :smile:

Hallo,
erstmal ist rein und raus ein Riesenunterschied. Nicht rauskommen berechtigt zum Abschleppen, nicht reinkommen ist rechtlich weniger wichtig.
Als naechstes ist zu fragen, ob der Garagennutzer zu ungeschickt ist oder ob alle anderen draussen zu optimistisch sind mit der Garageneinfahrt. Manch ein Garagenparker faehrt vorwaerts in die Garage und will dann auf Kosten Anderer die ganze Strasse mitbenutzen wegen dieses Fahrfehlers. Es ist in solchen Engstellen besser, die gelenkten Vorderraeder zuerst ins Freie zu bekommen.
Die naechste Loesung, wenn man unbedingt morgen fahren will, muss man ja nicht abends vorher noch seinen (grossen) Wagen in die (enge) Garageneinfahrt zwingen, draussen scheinen genuegend Parkplaetze zu sein.
Gruss Helmut

Hallo Helmut,

Die naechste Loesung, wenn man unbedingt morgen fahren will,
muss man ja nicht abends vorher noch seinen (grossen) Wagen in
die (enge) Garageneinfahrt zwingen, draussen scheinen
genuegend Parkplaetze zu sein.

Das ist sicherlich nicht dein Ernst, oder? Ich soll mein Eigentum nicht benutzen, weil jemand anders sich nicht an die Regeln hält. Toller Vorschlag. Dann kann ich ja auch abends nicht mehr Schlafen gehen, weil mein Nachbar bis morgens um halbdrei volle Hämmer Party feiert. Schlaf ich halt woanders, Betten gibt es ja genügend.

kopfschüttelnde Grüße,

Ralph

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wenn ständig die Autos gegenüber einer Garage parken und das
Fahrzeug nicht aus seiner Garage kommt, es keine Möglichkeit
zum rangieren gibt, was kann man hier unternehmen? Fahrzeug in
der Garage ist ein Kombi.
Fahrzeug kann weder rein noch rausfahren! Trotz mehrmaligen
bitten diese Ausfahrt frei zu halten, ändert sich nichts!

Kann der Besitzer der Garage das Ordnungsamt einschalten?
Abschleppen lassen? Knöllchen verteilen lassen?
Welche Massnahmen gibt es?

wenn du nicht herausfahren kannst, dann lass ihn abschleppen. das problem ist, dass du der vertragspartner vom abschleppunternehmer bist, d.h. du bist ihm gegenüber verpflichtet. natürlich kannst du vom falschparker befreiung von der verbindlichkeit verlangen bzw. erstattung der geleisteten aufwendungen. jedoch ist das nicht nur zeitaufwändig und damit lästig, sondern du trägst das risiko der zahlungsunfähigkeit des falschparkers. es bleibt die möglichkeit, dass du auf den kosten „sitzenbleibst“.

daher wird es z.b. oftmals so gemacht, dass ein unternehmer beauftragt wird, die garageneinfahrt zu kontrollieren, um dann bei bedarf abschleppen zu lassen. der vertrag grundstückseigentümer-unternehmer wird dabei mit einer abtretung der ansprüche des eigentümers gegen den falschparker an den unternehmer an erfüllungs statt verbunden.
somit trägt der grundstücks-eigentümer keinerlei kosten. (auch nicht die eines erhöhten entgelts für die beauftragung des unternehmers)