Hallo,
ist es erlaubt bei einer engeren Straße (es können sich man gerade zwei Autos begegnen) gegenüber eine Auffahrt zu Parken und dabei den Besitzer der Auffahrt beim Herausfahren zu behindern?
Birgit
Hallo,
ist es erlaubt bei einer engeren Straße (es können sich man gerade zwei Autos begegnen) gegenüber eine Auffahrt zu Parken und dabei den Besitzer der Auffahrt beim Herausfahren zu behindern?
Birgit
Hallo Birgit,
wenn da nicht die bunten Blechteller an den Pfosten hängen, die besagen, Parken verboten, ist es erlaubt. Wenn zwei Autos auf der Straße noch aneinander vorbeikommen, dann behinderst Du den Besitzer der Auffahrt auch nicht. Im Gegenteil, das übt ungemein, der Besitzer besagter Auffahrt sollte sich aber nicht unbedingt eine Pullman-Limousine anschaffen.
Gruß
Knautschke
Nein.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nach zwei gegensätzlichen Aussagen nun eine, die in etwa dazwischen liegt… Der Besitzer der Auffahrt muß noch rein und raus fahren können, und zwar mit einem normal großen Auto. Dabei ist es sogar zumutbar, dabei ein mal rangieren zu müssen. Parkst du aber so, daß ohne enorme Fahrkünste gar nichts mehr geht, wundere dich nicht wenn dein Auto bei deiner Rückkehr nicht mehr da ist oder von einem fetten Knöllchen verziert wird.
Pop
Hallo,
bemühen wir doch mal die rechtlichen Vorschriften:
§ 12 (3) Nr. 3. StVO
Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.
Daneben gilt natürlich die Generalvorschrift des § 1 StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Diesen Paragraphen sollte man m.E. jedem Führerscheininhaber auf die innere Seite der Augenlider tätowieren, jedenfalls scheint er weitestgehend unbekannt zu sein.
Und nun noch etwas, daß ich ad hoc nicht belegen kann, sondern „nur“ von einer „Politesse“ hörte: Es müssen 2,50 Meter Fahrbahn „übrig“ sein, wenn man auf einer Straße parkt.
Gruß
Christian
ist es erlaubt bei einer engeren Straße (es können sich man
gerade zwei Autos begegnen) gegenüber eine Auffahrt zu Parken
und dabei den Besitzer der Auffahrt beim Herausfahren zu
behindern?Birgit
Hallo Birgit,
sobald Du jemand behinderst (hier beim Herausfahren) ist das eben Verkehrsbehinderung!
Ganz verstehe ich Deine Frage nicht, zumal Du selber festgestellt hast, daß es für einen anderen Verkehrsteilnehmer zu einer schwierigen Situation kommt. Wie kannst du dann fragen ob so etwas erlaubt sei?
Verwunderte Grüße
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Und nun noch etwas, daß ich ad hoc nicht belegen kann, sondern
„nur“ von einer „Politesse“ hörte: Es müssen 2,50 Meter
Fahrbahn „übrig“ sein, wenn man auf einer Straße parkt.
3m müssen es sein, da alleine unsere neuen „Citaro“ von Mercedes-Benz 2,515m breit sind und Kühl-Lkw sogar 2,55 breit sein dürfen.
Das Omnibusmaß ist auch ohne Spiegel gemessen…
gruß
dennis
Hallo,
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man den ruhig sein.
Die Lösung steht oben „§12 StVO“ .
Schau mal da rein.
Es schult ungemein, die Gesetze zu kennen und man wird irgendwie daran gehindert, falsche Statements von sich zu geben.
Gruß
HaWeThie
nochmals Ergänzung
3m müssen es sein, da alleine unsere neuen „Citaro“ von
Mercedes-Benz 2,515m breit sind und Kühl-Lkw sogar 2,55 breit
sein dürfen.
Was bei einer durchgezogenen Mittellinie, bedeutet, das dieser Platz bis zur Fahrbahnmitte übrig bleiben muss.
Gruß Ivo
Hallo Thomas,
ich bitte darum nächstes mal zu bedenken, dass nicht alle Verkehrsregeln durch Schilder geregelt werden.
Rechts-Vor-Links Vorfahrtsregeln und Höchstgeschwindigkeiten nur mal als Beispiel.
Also bitte nächstes mal erst nachschauen anstatt falsche Ratschläge aufgrund von Vermutungen abzugeben.
Gruß Ivo
DANKe an alle!
Hallo Michael,
zu Deiner Verwunderung, warum ich die Frage stelle die folgende Antwort.
Weil nicht ich jemanden behindert habe, sondern weil mich jemand mich behindert hat.
Birgit
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Birgit,
danke fuer die Aufklaerung - ich wollte naemlich eigentlich nachfragen, und hab’s dann irgendwie vergessen, weil ich naemlich beim Lesen gar nicht auf die Idee gekommen war, dass du jemand behindert haben koenntest, sondern es automatisch anders rum verstanden hatte.
Eigentlich fuer’s Psychologiebrett, aber es ist eine Frage, die mich schon laenger beschaeftigt: hat das was mit Optomist/Pessimist, also ‚halbvolles Glas‘ oder ‚halbleeres Glas‘ zu tun?
Deine Anfrage war, zugegebenermassen, so oder so zu verstehen - was sagt das ueber die Antwortenden aus, wenn sie nur die eine oder nur die andere Moeglichkeit in Betracht ziehen?
Gruesse, Elke
Hallo.
Mit dem parken ist es nicht so leicht.
Bei engeren Straßen muß, wenn man sein Auto abgestellt hat noch eine Fahrbahnbreite von 3 Metern und irgentwas (genau weiß ich es leider nicht) übrig bleiben. Ansonsten kann man genau so ein Knölchen bekommen, wie wen man im Halteverbot steht.
Also bei ängeren Straßen immer einen Zahlenstab mitnehmen …
BYE
Exkurs: Psychologie
Hi Elke,
Deine Frage ist interessant. Ich bin keine Psychologin, aber ich denke es hat weniger mit Pessimismus oder Optimismus zu tun, denn mit Deinen Erfahrungen. Daß Du davon ausgegangen bist, daß ich jemanden behindert habe (und nicht, daß ich behindert wurde), könnte daran liegen, daß Du vielleicht mehr Leute kennengelernt hast die weniger rücksichtsvoll im Straßenverkehr sind als welche die sich rücksichtsvoll verhalten. Es könnte aber auch eine Tagesform von Dir sein. Aber wie gesagt, daß ist meine persönliche Meinung, bin nicht so bewandert in Psychologie.
Grüße
Birgit
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]