Hi!
Die StVO besagt, dass das Parken vor Grundstücksausfahrten verboten sei, an „schmalen“ Straßen auch gegenüber.
Wie ist das denn mit dem Parken gegenüber genau geregelt? Gibt es eine Breite in m ab der das gilt oder in der Anzahl der Rangierbewegungen?
Grüße
kernig