Parken gegenüber Grundstücksausfahrt

Hi!

Die StVO besagt, dass das Parken vor Grundstücksausfahrten verboten sei, an „schmalen“ Straßen auch gegenüber.

Wie ist das denn mit dem Parken gegenüber genau geregelt? Gibt es eine Breite in m ab der das gilt oder in der Anzahl der Rangierbewegungen?

Grüße
kernig

2 maliges rangieren ist zuzumuten.

2 maliges rangieren ist zuzumuten.

Hi, was zählt denn als einmaliges „Rangieren“? Anhalten zum Richtungswechsel? Oder mehr?

Viele Grüße,

Andreas