Liebe Wissende,
ist es eigentlich erlaubt auf der gegenüberliegenden Straßenseite von Ausfahrten zu parken? Wenn nein, auf was basiert dieses Verbot.
Danke und Grüße,
Jil
Liebe Wissende,
ist es eigentlich erlaubt auf der gegenüberliegenden Straßenseite von Ausfahrten zu parken? Wenn nein, auf was basiert dieses Verbot.
Danke und Grüße,
Jil
ist es eigentlich erlaubt auf der gegenüberliegenden
Straßenseite von Ausfahrten zu parken? Wenn nein, auf was
basiert dieses Verbot.
Hi,
§ 12 StVO
Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
3.vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
http://www.juraforum.de/gesetze/StVO/12/12_StVO_halt…
Wobei dem Benutzer der Einfahrt auch ein mehrmaliges rangieren zuzumuten ist.
Q-Gruß
Hallo!
…
3.vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen
auch ihnen gegenüber,
Tja, was ist eine „schmale Fahrbahn“…?
Gruß,
M.
Tja, was ist eine „schmale Fahrbahn“…?
Hi,
da streien sich die Juristen.
Allgemein muss eine Durchfahrtsbreite von 3,05m vorhanden sein, sonst besteht da schon deshalb ein Fahrverbot.
Aber mal ein Urteil
http://www.ra-kotz.de/parkbucht.htm
Ansonsten dürfte es auf den Einzelfall ankommen. Eine Lkw-Ausfahrt braucht etwas mehr Platz als z.B. ein Smart. Wobei bei der Lkw-Ausfahrt wohl Halte-Schilder aufgestellt werden.
Q-Gruß