Hallo,
wenn auf einem Schild steht, dass Parken bis zum gesetzlichen Ladenschluss kostenpflichtig ist, frage ich mich:
Wann ist der gesetzliche Ladenschluss?
Wochentag - Samstag?
Gruß
karin
Hallo,
wenn auf einem Schild steht, dass Parken bis zum gesetzlichen Ladenschluss kostenpflichtig ist, frage ich mich:
Wann ist der gesetzliche Ladenschluss?
Wochentag - Samstag?
Gruß
karin
Hallo,
da wir in der BRD leben und für die meisten Fragen des alltäglichen Umgangs mit - und untereinander ein Gesetz besteht, gilt dieses auch für die Ladenschlusszeiten ( § 3 LadSchlG ). Zu finden in der zweiten Bibel eines jeden Jurastudenten oder eines Volljuristen, dem Sartorius.
Ansonsten gibt google Info´s. Die nicht mehr aktuellen Zeiten ( Mo-Fr 06.00-20.00 Uhr, Sa 06.00-18.00 Uhr, HLAbend 06.00-14.00 Uhr ).
Gruß
Jürgen
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Hallo,
den Gesetzestext findest Du hier…
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ladschlg/
Den §3 habe ich mal hierher kopiert…
(1) Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geschlossen sein:
1. an Sonn- und Feiertagen,
2. montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr,
3. am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab
14 Uhr.
Verkaufsstellen für Bäckerwaren dürfen abweichend von Satz 1 den Beginn der Ladenöffnungszeit an Werktagen auf 5.30 Uhr vorverlegen. Die beim Ladenschluss anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.
(2) Empfehlungen über Ladenöffnungszeiten nach § 22 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind auch unter Einbeziehung der Großbetriebsformen des Einzelhandels zulässig.
Gruß Stefan
Vielen Dank!
Hallo,
vielen Dank für die Antworten auf meine Anfrage zum gesetzlichen Ladenschluss!
Mich wundert allerdings, dass auf einem Schild, dass Parken zu bestimmten Zeiten für kostenpflichtig erklärt, diese Zeiten nicht genau angegeben sind.
Wenn ich böswillig wäre, würde ich der Bussgeldstelle Mutwilligkeit unterstellen (wer kennt schon die genauen Ladenschlusszeiten).
Weil ich gutmütig bin, unterstelle ich mangelhafte Kennzeichnung, aufgrund sich öfter ändernden Vorschriften.
Unbefriedigend finde ich die Kennzeichnung schon.
Gruß
karin
Hello again,
nee, dass geht so nicht. Wenn zu bestimmten Zeiten ein kostenpflichtiges Parken einem Fahrzeugführer durch ein öffentlich aufgestelltes Gebotsschild eingeräumt wird, müssen diese Zeiten exakt vorgegeben sein ( siehe z.B. Parkuhren ). Ist kein Hinweis auf die Ladenschlusszeiten erfolgt, darf wegen des unbestimmten Gebots ( das nennt sich dann auch Verwaltungsakt ) kein Verwarnungs-oder Bußgeld festgesetzt werden, wenn jemand dagegen verstößt.Die gesetzlich festgelegten Ladenschlusszeiten stellen nämlich Höchstgrenzen dar ( von - bis ). Hieran muss sich ein Ladenbesitzer zwar richten, er darf aber sein Geschäft auch früher schliessen. Der Betroffene kann sich möglicherweise gegen die Festsetzung des Verwarnungs-oder Bußgeldes wehren.
Gruß
Jürgen
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