Hallo,
muss man grundsätzlich auf Parkflächen in verkehrsberuhigten Zonen eine Parkscheibe einlegen, auch wenn nirgendwo ein Hinweis darauf zu finden ist?
Danke und Gruß
hypathia
Hallo,
muss man grundsätzlich auf Parkflächen in verkehrsberuhigten Zonen eine Parkscheibe einlegen, auch wenn nirgendwo ein Hinweis darauf zu finden ist?
Danke und Gruß
hypathia
Nein, wer behauptet das?
Grüße!
Hallo,
nun, es wurde ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5€ ausgestellt mit dem Hinweis auf 113240 §§13 (1,2) 49 StVO. „Parken im Bereich einer Zone ohne Parkscheibe (bis 30 Minuten)“
Es gibt jedoch im ganzen Bereich keinen Hinweis darauf, dass eine Parkscheibe erforderlich ist bzw. dass sonstige Einschränkungen gelten.
Es sind zwei seitliche Parkflächen im Gehwegbereich, besonders hervorgehoben durch andere Pflasterung…
Daher die Frage, ob es generell verpflichtend ist, auch ohne gesonderten Hinweis, in einem verkehrsberuhigten Bereich mit diversen Geschäften zu beiden Fahrstreifen, Parkscheiben zu hinterlegen.
Hm…
hallo,
wenn es nicht vorgeschrieben ist, dort eine parkzeit einzuhalten, dann brauch man auch keine parkscheibe.
aber achtung, in verkehrsberuhigten bereichen ist das parken verboten, es sei denn, es sind parkplätze ausgewiesen. es kann natürlich sein, das die tatbestandsnummer falsch ist. dann kammt man mir 5 euronen schön billig weg. schnell zahlen und gut.
hauptmann
Bist du sicher, dass dort nirgends ein Schild steht?
Ich habe vor ein paar Monaten auch so ein 5€ Knöllchen kassiert, die Zusatzschilder „mit Parkscheibe 30 Minuten“ waren nur jeweils am Anfang und Ende der Tempo-30-Zone an den entsprechenden Schildern angebracht, dazwischen lagen einige hundert Meter , so dass ich sie beim Einfahren nicht wahrgenommen hatte. Mein Fehler, aber mit 5€ kein sooo ärgerlicher.