Parken im Kurvenbereich mit versperren des Gehwegs

Hallo zusammen,

ich frage mich gerade mit welcher Strafe jemand zu belangen ist, der so wie auf dem Bild dargestellt parkt. Und wie sich das Strafmaß ändert, wenn man die Dreistigkeit besitzt fast täglich für mehrere Stunden so zu parken

Die rote gestrichelte Linie soll den Verlauf des Gehwegs darstellen. Der Gehweg ist nur durch eine Reihe versengter Randsteine von der Fahrbahn abgetrennt. Ab der Einmündung beginnt eine Einbahnstraße in die angezeigte Richtung.

Wie auf dem Bild eingezeichnet steht das Fahrzeug

  • im Kurven- / Kreuzungsbereich
  • vor einem abgesenkten Bordstein
  • behindernd (querende Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen, insb. dann wenn vor dem Fahrzeug noch weitere Fahrzeuge parken)
  • möglicherweise entgegen der Fahrtrichtung. (um sein Fahrzeug so abstellen zu können, muss man zwangsläufig auf dem angrenzenden Parkplatz wenden und der liegt definitiv innerhalb der Einbahnstraße)

Wer kennt sich da aus?

Nach meinen Recherchen kämen in Frage:

  • Sie parkten länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung … und behinderten dadurch Andere: 30 €
  • weniger als 5 m vor einer Kreuzung/Einmündung geparkt… länger als 3 Stunden mit Behinderung: 30 €
  • möglicherweise: In Einbahn­straße entgegen der Fahrt­richtung geparkt: 15 €
  • möglicherweise: Einbahn­straße in falscher Rich­tung befahren: 50 €

Vermutlich dürfte es sich hier um Tateinheit handeln und somit wären nur einmal 30 € (50 €) fällig. Aber da diese Verstöße mehrfach und regelmäßig erfolgen, müsste es doch Möglichkeiten geben das Strafmaß zu erhöhen. Schließlich könnte man dann von Vorsatz ausgehen. Das würde dann 60 € (100 €) machen. Bei den 100 € gibt’s doch auch schon Punkte oder?

Was meint ihr?

Danke & Gruß

Klaus

Hallo,

es gibt in Deutschland keine Hilfssheriffs. Zeig den doch an, dann werden sich die zuständigen darum kümmern. Alles andere ist nicht dein Problem.
Gruß
Christa

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Du wirst lachen. Jedes Mal (2-3 Mal die Woche), wenn der da so im Weg steht, geht den zuständigen Behörden eine Anzeige inkl. Beweisfoto zu. Inzwischen seit 6 Monaten.

Aber es gibt auf die Anzeigen keine Rückmeldung und anscheinend muss der Geld zu viel haben. Daher frage ich mich, welches der genannten Vergehen hier in Frage kommt, und was der theoretisch jedes Mal zahlen darf. Es scheint nicht genug zu sein.

Es wurde auch schon ein Antrag auf Anzeige gestellt um anschließend - sollte die Behörde den Antrag nicht bearbeiten - sie über eine Untätigkeitsklage zur Bearbeitung zu zwingen. Aber der Antrag wurde bearbeitet und laut Aussage der Behörde wurde auch bei jeder Anzeige ein Verfahren eingeleitet.

Aber irgendwas kann da ja nicht mit rechten Dingen zugehen: Wer bitte ist so blöd lieber Ordnungs- oder Bußgelder zu bezahlen, statt vernünftig zu parken?

hi,

hilft es, wenn ich mich auch darüber aufrege, dass da ein Auto in der Kurve umgekippt ist?

grüße
lipi

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Bei Ordnungswidrigkeiten???
Opportunitätsprinzip, siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.html