Hallo!
Angenommen: ein neugebautes Wohngebiet mit Einfamilienhäusern, eine Tempo-30-Zone, mit abgesenkten Bordsteinen und befahrbaren Fußwegen, die jeweils nur auf einer Seite der Straße verlaufen. Auf die Straße passen genau zwei Autos, wenn ein LKW entgegenkommt, muss auf den Fußweg ausgewichen werden. Nirgends in dem Wohngebiet steht ein Parkverbotsschild.
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Ist das Parken auf den abgesenkten Fußgängerwegen wie gewöhnlich verboten?
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Darf mann neben dem Fußweg parken? (So dass Fußgänger und ein Auto vorbei kommen)
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Darf man auf der gegenüberliegenden Seite des Fußwegs parken?
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In wieviel Abstand zur nächsten Grundstücksausfahrt muss man parken? Ist es rechtens, dass jemand, der einen 3,5t fährt, nicht gestattet, dass so gegenüber seiner Einfahrt geparkt wird, dass das parkende Auto nicht einmal Luftlinie sein Grundstück schneidet, mit dem Argument, er könne dann nicht mehr rückwärts einparken (wegen wendekreis o.ä.)?
Skizze:
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Auto
____Einfahrt________
MfG
LydiaB