Parken im Wohngebiet ohne Parkverbotsschild

Hallo!

Angenommen: ein neugebautes Wohngebiet mit Einfamilienhäusern, eine Tempo-30-Zone, mit abgesenkten Bordsteinen und befahrbaren Fußwegen, die jeweils nur auf einer Seite der Straße verlaufen. Auf die Straße passen genau zwei Autos, wenn ein LKW entgegenkommt, muss auf den Fußweg ausgewichen werden. Nirgends in dem Wohngebiet steht ein Parkverbotsschild.

  1. Ist das Parken auf den abgesenkten Fußgängerwegen wie gewöhnlich verboten?

  2. Darf mann neben dem Fußweg parken? (So dass Fußgänger und ein Auto vorbei kommen)

  3. Darf man auf der gegenüberliegenden Seite des Fußwegs parken?

  4. In wieviel Abstand zur nächsten Grundstücksausfahrt muss man parken? Ist es rechtens, dass jemand, der einen 3,5t fährt, nicht gestattet, dass so gegenüber seiner Einfahrt geparkt wird, dass das parkende Auto nicht einmal Luftlinie sein Grundstück schneidet, mit dem Argument, er könne dann nicht mehr rückwärts einparken (wegen wendekreis o.ä.)?
    Skizze:
    ____________________
    Auto

____Einfahrt________

MfG
LydiaB

Hallo!

Auch Hallo

  1. Ist das Parken auf den abgesenkten Fußgängerwegen wie
    gewöhnlich verboten?

Auf dem Bürgersteig darf nur geparkt werden, wenn es ausdrücklich erlaubt ist.

  1. Darf mann neben dem Fußweg parken? (So dass Fußgänger und
    ein Auto vorbei kommen)

vor abgesenkten Bordsteinen darf nicht geparkt werden.

  1. Darf man auf der gegenüberliegenden Seite des Fußwegs
    parken?

Wenn noch 3m Restbreite bleiben: ja.

  1. In wieviel Abstand zur nächsten Grundstücksausfahrt muss
    man parken?

Ein mehrmaliges Rangieren ist zumutbar.

Gruß
HaweThie

Auch Hallo

;o))

  1. Darf mann neben dem Fußweg parken? (So dass Fußgänger und
    ein Auto vorbei kommen)

vor abgesenkten Bordsteinen darf nicht geparkt werden.

Aha. Das war mir wirklich total neu. Danke.

  1. Darf man auf der gegenüberliegenden Seite des Fußwegs

parken?

Wenn noch 3m Restbreite bleiben: ja.

Zählt denn da die Breite des Fußweges mit hinein?

  1. In wieviel Abstand zur nächsten Grundstücksausfahrt muss
    man parken?

Ein mehrmaliges Rangieren ist zumutbar.

Gibt es denn eine Bestimmung, wie groß ein Auto sein darf, dass in einem ausgeschriebenen Wohngebiet parkt? Wie ist das, wenn in einem Wohngebiet laut irgendeiner Satzung kein Gewerbe betrieben werden darf und jemand einen Kleintransporter (etwa Größe Mercedes Sprinter) parkt (Privatgrundstück bzw. Straßenrand), auf dem ausdrücklich die Wohnadresse, in der ja eigentlich kein Gewerbe betrieben werden darf, als Firmensitz ausgewiesen ist?

P.S.: Wie kann man bei solcher offensichtlichen Parkplatznot die Gemeinde dazu bringen, Parkplätze zu bauen?! ;o))

Gruß
HaweThie

Grüße zurück!