Parken in der Sackgasse?

Wir haben eine schmale Sackgasse. Die Straße ist 4 m breit.
Man darf dort nicht parken, da dann keine 3 m mehr zum Fahrbahnrand frei bleiben.
Aber wie ist es am äußersten Ende der Sackgasse.
Da muss ja kein Fahrzeug mehr an mir vorbei fahren.
Kann ich dort auf der Fahrbahn parken,
weil ich dort niemanden behindere?

Danke für Rat!

Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

um ganz sicher zu gehen, solltest du dich beim Ordnungsamt erkundigen. Die sind für den ruhenden Verkehr zuständig und wissen, ob du darfst oder nicht.

Liebe Grüße von
Helga

Hallo Sebastian!

Die von dir genannte Restfahrbahnbreite von 3 m gilt für die gesamte Straße, von Anfang bis zum Ende, egal ob Sack- oder Durchgangsstraße. Im übrigen sollte auch daran gedacht werden, dass Fahrzeugen, die versehentlich hineingefahren sind, Müllabfuhr, Lieferverkehr usw. auch eine Möglichkeit zum Umkehren geboten werden muß. Schon aus diesem Grund wäre das Parken an dieser Stelle eine Behinderung.

Oft befindet sich am Ende einer Sackstraße ein sog. Wendehammer/Wendefläche, d. h., man kann in einem Zug wenden. Dort könnte man parken, wenn ein Wenden und Vorbeifahren noch möglich und keine Stationierungsverbote aufgestellt sind.

Viele Grüße

Walter

Danke Walter!

Aber hier ist alles anders.
Es handelt sihc um eine kleine Stichstraße von 40 Meter länge
und 4 Meter breite.
Keine Wendemöglichkeit.
Wenden sollen die Anwohner auf ihrem Grundstück.

Wie sieht es hier von Seiten der Straßenverkehrsordnung aus?
Dafr man am Ende dieser Sackgasse parken,
wenn man niemanden direkt behindert?

Danke!

Gruß
Sebastian

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Hallo,

Es handelt sihc um eine kleine Stichstraße von 40 Meter länge
und 4 Meter breite.
Keine Wendemöglichkeit.
Wenden sollen die Anwohner auf ihrem Grundstück.

Wie sieht es hier von Seiten der Straßenverkehrsordnung aus?
Dafr man am Ende dieser Sackgasse parken,
wenn man niemanden direkt behindert?

Ja, aber ich verweise auf §12 Abs 2 Pkt 3.: Vor Grundstücksein,- und Ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber.

gruß

dennis

Hallo Sebastian!

Es gibt meines Wissens keine konkrete Vorschrift, die das Parken dort grundsätzlich verbietet. Und alles was nicht verboten ist, ist erlaubt :smile: Das einzige, was evtl. in Frage kommen könnte sind § 12 Abs. III Nr. 3 und Nr. 9:

§ 12 StVO
(3) Das Parken ist unzulässig

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

9. vor Bordsteinabsenkungen.

(falls dies überhaupt zutrifft)

Ansonsten - soweit man das aus der Ferne beurteilen kann - sollte es keine Probleme geben.

wenn man niemanden direkt behindert

Das wäre wiederum eine Ausnahme!

Viele Grüße

Walter