Parken in egschlossenenr Ortschaft

Hallo,
fahre am Wochenende durch eine kleinere Ortschaft, da hängt am Ortseingang ein recht großes, handgemaltes, offenbar selbst gefertigtes Plakat mit dem Text: „Dies ist eine geschlossene Ortschaft. Parken nur am Fahrbahnrand erlaubt.“

Schon schon. Aber wo wäre es denn noch erlaubt, wenn das nicht eine geschlossene Ortschaft wäre? Hab ich beim Fahrschulunterricht geschlafen?

Gruß Antal, immer neugierig, was neues zu lernen :smile:)

Hallo!

fahre am Wochenende durch eine kleinere Ortschaft, da hängt am

Kannst Du den Ort benennen?

Ortseingang ein recht großes, handgemaltes, offenbar selbst
gefertigtes Plakat mit dem Text: „Dies ist eine geschlossene
Ortschaft. Parken nur am Fahrbahnrand erlaubt.“

Schon schon. Aber wo wäre es denn noch erlaubt, wenn das nicht
eine geschlossene Ortschaft wäre?

Es ist ja sogar andersrum. Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft darf man nicht mal am Fahrbahnrand parken, zumindest nicht auf Vorfahrtsstraßen.
Gruß M.

Kannst Du den Ort benennen?

Das war Martinstein in der Pfalz, auf halbem Weg zwischen Bad Kreuznach u. Kirn.

Es ist ja sogar andersrum. Außerhalb einer geschlossenen
Ortschaft darf man nicht mal am Fahrbahnrand parken, zumindest
nicht auf Vorfahrtsstraßen.

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es m.W. so: Hat die Straße an den Rändern einen duuchgezogenen weißen Strich, darf man dort nicht parken, nicht auf der Straße, wohl aber „im Gras“ neben der Straße, wenn die Verhältnisse das erlauben (vielleicht meint dieser durchgezogene weiße Strich, daß dies die von Dir erwähnte Vorfahrtstraße ist).

Hat die Straße keine durchgezogenen weißen Randstriche, darf man überall parken, natürlich immer § 1 im Auge.

Gruß Antal

Hi,

Das war Martinstein in der Pfalz, auf halbem Weg zwischen Bad
Kreuznach u. Kirn.

Der Landkreis Bad Kreuznach gehört nicht zu „der Pfalz“.

*auchmalklugscheißenwill*

Grüße
HylTox

Kannst Du den Ort benennen?

Das war Martinstein in der Pfalz, auf halbem Weg zwischen Bad
Kreuznach u. Kirn.

Hm, Google Earth offenbart keine besonderen Parkplatzprobleme.

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es m.W. so: Hat die
Straße an den Rändern einen duuchgezogenen weißen Strich, darf
man dort nicht parken, nicht auf der Straße, wohl aber "im

Das mit dem weißen Strich kannte ich auch irgendwo her, fand das aber nicht in der StVO. Stattdessen aber das: „Das Parken ist unzulässig … soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist: Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener Ortschaften, …“. Das gelbweiße Vorfahrtsstraßenschild ist außerorts also auch gleichzeitig Parkverbotsschild und …

Hat die Straße keine durchgezogenen weißen Randstriche, darf
man überall parken, natürlich immer § 1 im Auge.

… trifft dann wohl doch nicht zu.

Gruß M.

Hat die Straße keine durchgezogenen weißen Randstriche, darf
man überall parken, natürlich immer § 1 im Auge.

Hallo,

ist nicht ganz so

Auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf überhaupt nicht geparkt werden. Neben dem Fahrstreifen ja, wenn er ausreichend befestigt ist. Was aber wieder bedeutet, auf der Wiese darf nicht geparkt werden.

Dazu noch, 50m vor dem Andreaskreuz darf auch nicht geparkt werden. Natürlich auch überall dort wo der Verkehr behindert werden kann, darf nicht geparkt werden.

Was noch wichtig ist, das Fahrzeug muss im Dunklen beleuchtet werden

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__17.html

Gruß

hartmut

Hallo,
fahre am Wochenende durch eine kleinere Ortschaft, da hängt am
Ortseingang ein recht großes, handgemaltes, offenbar selbst
gefertigtes Plakat mit dem Text: „Dies ist eine geschlossene
Ortschaft. Parken nur am Fahrbahnrand erlaubt.“

Hallo,

da wird sich wohl ein Eingeborener über die wild parkenden Touris geärgert haben.

http://www.bundesrecht.juris.de/stvo/__12.html

Da steht drin, wer wo was darf wenn es um das Parken geht.

Gruß

hartmut

Der Landkreis Bad Kreuznach gehört nicht zu „der Pfalz“.

*auchmalklugscheißenwill*

Grüße
HylTox

oh Mönsch, kannste mir noch mal verzeihen? Wollte doch schreiben „Rheinland-Pfalz“. Also jedenfalls da, wo der Beck regiert…

Nachtrag
Nachdem wir uns jetzt schon so in die Vorschriften zum Parken reingewühlt haben, folgende Bemerkung: Alles sträubt sich in mir, z.B. auf einer Brückke zu parken, ja nicht mal zu halten. Ich tue das auch nie. Dabei kann ich nirgends eine Vorschift sehen, die das wirklich expressis verbis verbietet. Lieg ich da falsch?

Antal

Hallo

Brücken sind idR. So beschildert das dort nicht geparkt bzw. gehalten werden darf. Sei es durch Halteverbote, oder durch eine durchgezogene Mittellinie, so das die Restfahrstreifenbreite (3m) nicht vorhanden ist.

Es gibt auch Brücken wo ein Seitenstreifen zum parken freigegeben ist.

Vor vielen Jahren war halten auf Brücken grundsätzlich verboten.

Gruß

hartmut

Hi,

eine durchgezogene Mittellinie, so das die
Restfahrstreifenbreite (3m) nicht vorhanden ist.

Interessiert gefragt: Wo steht denn das von den 3 Metern? Ich hab’s nicht gefunden. Reichen denn bei zwei Fahrstreifen insgesamt 3m bis zur durchgezogenen Mitellinie?

Gruß,
V.

PS: Parke demnächst auf der Köhlbrandbrücke … :smiley: