lt. §12 stvo ist das Parken und Halten in engen Straßen verboten. Enge Straße = kleiner als 3,10 m bzw. eine Restebreite von 3,10 m kann nicht mehr gewährleistet werden.
Welche Behörde ist für das beseitigen von Parkenden Autos zuständig?
Kann ein Ottonormalverbraucher eine Ordnungswiedrigkeitenanzeige selbst anzeigen? Wenn ja, wo?
Gruß
H.
Hallo,
Welche Behörde ist für das beseitigen von Parkenden Autos
zuständig?
Die Ordnungsbehörden - Polizei und Ordnungsamt (soweit die Fahrzeuge eine Gefahr darstellen, das bloße ordnungswidrige Handeln ist kein Abschleppgrund)
Kann ein Ottonormalverbraucher eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige selbst anzeigen? Wenn ja, wo?
Ja, bei Polizei oder Ordnungsamt.
Gruss
Iru