Parken in Spielstraße

Hallo Leute,

kann mir jemand sagen, ob es in einer Spielstraße verboten ist, zu parken. Es befinden sich dort weder Park- noch Halteverbotsschilder, also außer dem „Spielstraßenschild“ keinerlei Einschränkungen.

Auf dem Strafzettel ist als Tatbestand vermerkt: „Parken auf nicht gekennzeichneter Fläche“. Allerdings ist in der ganzen Spielstraße nirgend eine „gekennzeichnete Fläche“.

Daher kann ich mir nur vorstellen, dass das Parken in der Spielstraße grundsätzlich verboten ist. Weiß da jemand Bescheid?

Danke
L

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob es in einer Spielstraße verboten
ist, zu parken.

Auf dem Strafzettel ist als Tatbestand vermerkt: „Parken auf
nicht gekennzeichneter Fläche“. Allerdings ist in der ganzen
Spielstraße nirgend eine „gekennzeichnete Fläche“.

wenn es keine gekennzeichnete Fläche gibt, darf auch nicht geparkt werden:

Die zum Parken bestimmten Flächen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs brauchen nicht durch Parkplatzschilder gekennzeichnet zu sein. Es genügt eine andere Kennzeichnung z. 6. eine Bodenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) oder Pflasterwechsel.

Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…

Gruß
Kreszenz

Gute Frage, es kommt darauf an. Ich wohne in einer Spielstrasse, die privat ist. D.h., der Vermieter müsste den Abschleppdienst rufen und abschleppen lassen. Nur wohnt der Vermieter nicht hier:smile:
Die Polizei ist anfangs durchgefahren und hat aufgeschrieben, war aber nicht in Ordnung, da es keine öffentliche Strasse war. Polizei fährt nun nicht mehr durch und schreibt auf, da Privatgrund. Selbst die Halteverbotschilder stören nicht unbedingt, wichtig ist privat oder öffentlich.

Gruß
Michael

Die Polizei ist anfangs durchgefahren und hat aufgeschrieben,
war aber nicht in Ordnung, da es keine öffentliche Strasse
war. Polizei fährt nun nicht mehr durch und schreibt auf, da
Privatgrund. Selbst die Halteverbotschilder stören nicht
unbedingt, wichtig ist privat oder öffentlich.

Privat ist auch öffentlich, wenn für jedermann zugänglich. Eine Privatstraße ist ja für jedermann befahrbar,
also öffentlich, auch wenn ein Schild das Befahren verbieten würde; es gist unerheblich, ob man da fahren
darf, sondern ob man es kann.
Wenn es da brennt, kommt auch keine Feuerwehr, weil es ja privat ist?

Hi L,

jup, Du siehst es richtig.
In Spielstraßen, oder verkehrsberuhigten Bereichen, wie sie eigentlich heißen, ist das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Sollte im vorliegenden Fall keine Fläche gekennzeichnet sein, kann man also auch nirgends erlaubterweise parken. Leider…

Schöne Grüße

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