Parken in Zone wo Verkehrszeichen 260 steht

Wie hoch fällt Ihrer Meinung nach ein Parken mit einem KFZ in einer Zone, in der das Verbotsschild „Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ aufgestellt ist, aus?
Laut Bußgeldkatalog gibt es diese Straftat nämlich gar nicht.

Thorsten

Hallo,

kann es ja auch nicht geben. Dort mit einem Kfz rein fahren ist ein anderer Tatbestand als Parken.

Dürfte also im Fall des erwischt werden zweimal was kosten.

Gruß

hartmut

Hallo Hartmut,

aber was ist wenn der Tatbestand des Falschparkens aufgrund der Beschilderung nicht erfüllt wurde? Der Bußgeldkatalog regelt nur die Fahrt durch eine Zone, in der die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge verboten ist, aber nicht den Stand bzw. das Parken eines KFZ darin.
Wird ein Parken dann als reines Passieren dieser Zone gewertet und danach geahndet?
Dann wäre es logischerweise nur eine Strafe. Die allerdings dem Bußgeldkatalog widerspräche, weil das KFZ gestanden ist und nicht gefahren wurde. Andersherum würde es den Regeln des Parkrechtes aus dem Bußgeldkatalog widersprechen, weil dort kein Parkverbotsschild vorhanden war.

Thorsten

Thorsten

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Hallo,

es sind zwei grundlegend verschiedene Verstöße.

Einfahren in die Straße gehört zum fließenden Verkehr, Parken zum ruhenden Verkehr. Zudem könnte zwischen den Verstößen auch noch ein Fahrerwechsel stattgefunden haben. Nur mal so als Nachdenkhilfe.

Was das parken anbelangt, da kommt es auf die örtlichen Gegebenheiten an. Es ist durchaus möglich das auf einen anderen Weg legal dorthin gelangt werden kann. Also z.B. Halteverbotsschilder aufgestellt sind. Auch gibt es z.B. abgesenkte Bordsteine an denen auch nicht geparkt werden darf. Es muss also nicht zwangsläufig ein Schild dort stehen.

Gruß

hartmut

Moin,

Laut Bußgeldkatalog gibt es diese Straftat nämlich gar nicht.

Kunststück, wäre auch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Gruss Jakob

Sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe.

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Hi
die Rechtsprechung hat schon vor laaannnnggger Zeit entschieden, dass ein Schild, welches das Befahren einer Straße verbietet automatisch auch das Parken dort verbietet - wie sonst will man denn da hingekommen sein?
die Geldbuße wird so hoch sein, wie die für das Befahren der Straße

Gruß
HaWeThie

Danke für Deine Antwort. Genau das vermutete ich nämlich und nicht eine Doppelstrafe für das Passieren dieser Zone und das verbotene Parken, obwohl ein extra Parkverbotsschild in dem Fall fehlen würde.

Wo kann man diese Regelung der Rechtsprechung nachlesen, also mit dem Bezug Parkens und Einfahrens in diese Zone = eine Strafe?

Thorsten

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