Hallo,
darf man als Bauleiter innerhalb einer durch verkehrsrechtliche Anordnung gesperrten Baustellenbereich parken? Angenommen die Baustelle befindet sich innerhalb einer Fußgängerzone, zu deren Befahrung zur Einfahrt in die Baustelle eine Ausnahmegenehmigung besteht. Angenommen man parkt nun zur Ausführung seiner Tätigkeit (mit neutralem PKW) innerhalb der Baustelle und erhält vom Ordnungsamt eine Verwarnung. Ist die dann rechtens?
Der Vorwurf würde lauten: „Sie parkten in einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen (242) gesperrt war.“
Unterliegt der Baustellenbereich noch dem Einflussbereich des Ordnungsamtes wenn für dessen Sperrung eine verkehrsrechtliche Anordnung besteht? Hierzu bekommt man von den Ordnungsämtern unterschiedliche Aussagen und sie handeln auch unterschiedlich. In der Regel kontrollieren die Ordnungsämter und die Polizei innerhalb der Baustellen nicht, weil es nicht mehr ihrer Zuständigkeit unterliegt und die Verkehrssicherungspflicht auf die Baufirma übergegangen ist.
Danke für Eure Meinungen
lg
AHA