Parken mit Parkscheibe

Hallo zusammen,

was wäre von einem Schild zu halten auf dem stünde:

P
Mo-Fr. 17-18 Uhr mit Parkscheibe. Höchstparkdauer 1 Stunde

Ist doch affig, kann sowas legal sein?? Hab ich gesehen.

Abzocke wie ich denke. An dieser Stelle muss unter der Woche den ganzen Tag bis 17 Uhr ein Parkschein gezogen werden.

Seit kurzem hängt das oben beschriebene Schild ergänzend unter dem alten Parkschein-Schild.

Dann kann ich auch n Schild an jede Straßenecke der Welt stellen:

von 0-24 Uhr
Parken nur mit Parkscheibe, Höchstparkdauer 24 Stunden.

und die verknollen die ihre Parkscheibe nicht dabei haben oder zuweit weg vom Schild stehen.

Was meint Ihr dazu?

Oder hab ich nur den tieferen Sinn noch nicht erkannt…

Gruß

Sebastian

Hallo,

Was meint Ihr dazu?

ich bin mir zwar nicht sicher, ob ich Deinen etwas unstrukturierten Artikel richtig verstanden habe, aber ich könnte mir vorstellen, daß man da Kurzparkern, die anscheinend zu einer bestimmten Uhrzeit verstärkt auftreten, das Ziehen eines Parkscheins ersparen will. So etwas ergibt bspw. vor einer Postniederlassung Sinn, wo nach Büroschluß diverse Boten die Korrespondenz des Tages abliefern.

Gruß,
Christian

Ja, war vielleicht etwas konfus beschrieben und ist auch zugegebenermaßen keine weltbewegende Rechtsfrage. Eigentlich sogar total egal wenn man weiß was wie man eine Parkscheibe auslegt aber vom Prinzip (die Frage in der letzten Zeile):

Also es ist eine Straße angrenzend an die Fußgängerzone einer Innenstadt. Bisher immer von 9 bis 17 Uhr nur mit Parkschein zu beparken. Seit Jahrzehnten oder der Erfindung des Parkscheinautomaten möcht ich behaupten ist das dort so. Nach 17 Uhr war IMMER parken frei.

Nun aber dieses zusätzliche Schild was von 17-18 Uhr für eine Stunde Höchstparkdauer die Parkscheibe verlangt und danach erst wieder frei (ohne Scheibe/Schein) bis zum nächsten Morgen 9 Uhr.

Durch diese Maßnahme bleibt die Menge Autos logischerweise dieselbe. Am Verkehrs-/ Parkverhalten ändert sich ja rein garnichts, weil man immer noch um 17 Uhr einparken darf, die Scheibe stellt und bis zum nächsten morgen stehen bleiben darf. Die Höchstparkdauer läuft ja zeitgleich mit dem Ablauf der Parkscheibenpflicht ab.

Nur derjenige der keine Parkscheibe legt, weil er es an der Stelle gewohnt ist oder es vergisst sie zu stellen bekommt die Strafe.

Der einzige Sinn der Parkscheibenregelung ist aber doch das Überwachen der Parkzeit?!

Also das Überschreiten einer bestimmte Höchstparkdauer soll unterbunden werden. Das Überschreiten ist in dieser Straße aber gar nicht möglich.

Darf die Stadt diesen Zweck außer Acht lassen und nur das schlichte Vergessen der Parkscheibe rügen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Oder hab ich nur den tieferen Sinn noch nicht erkannt…

Bezogen auf Dein Problem haben wir da etwas gemeinsam…

Durch diese Maßnahme bleibt die Menge Autos logischerweise
dieselbe. Am Verkehrs-/ Parkverhalten ändert sich ja rein
garnichts, weil man immer noch um 17 Uhr einparken darf, die
Scheibe stellt und bis zum nächsten morgen stehen bleiben
darf. Die Höchstparkdauer läuft ja zeitgleich mit dem Ablauf
der Parkscheibenpflicht ab.

Offensichtlich will man nicht, daß um 17 Uhr dort Leute parken, die bis zum nächsten Morgen stehenbleiben. Der Bereich soll also von Anwohnern freigehalten werden, damit die Parkmöglichkeiten von Kurzparkern genutzt werden können.

C.

Hallo exc

Offensichtlich will man nicht, daß um 17 Uhr dort Leute
parken, die bis zum nächsten Morgen stehenbleiben. Der Bereich
soll also von Anwohnern freigehalten werden, damit die
Parkmöglichkeiten von Kurzparkern genutzt werden können.

Naja, ob jetzt ein Anwohner oder ein Kurzparker eine Parkscheibe ins Fenster legt, spielt doch eigentlich keine Geige, oder? Soll heißen: ich nehme mit dieser Regelung dem Anwohner ja gar nicht die Möglichkeit, bis zum nächsten Morgen zu parken, außer er hat keine Parkscheibe :wink:

Gruß,
LeoLo

Guten morgen,

Offensichtlich will man nicht, daß um 17 Uhr dort Leute
parken, die bis zum nächsten Morgen stehenbleiben. Der Bereich
soll also von Anwohnern freigehalten werden, damit die
Parkmöglichkeiten von Kurzparkern genutzt werden können.

Naja, ob jetzt ein Anwohner oder ein Kurzparker eine
Parkscheibe ins Fenster legt, spielt doch eigentlich keine
Geige, oder? Soll heißen: ich nehme mit dieser Regelung dem
Anwohner ja gar nicht die Möglichkeit, bis zum nächsten Morgen
zu parken, außer er hat keine Parkscheibe :wink:

ohne weitere Kenntnis der Sachlage kann man nur spekulieren, aber wenn zwischen 17 und 18 Uhr kontrolliert würde, würde eine weitere Kontrolle nach 18 Uhr die unberechtigten Parker entlarven, sozusagen. So ganz ausgegoren scheint mir das Konzept aber in der Tat nicht zu sein.

Gruß,
Christian

Hallo Sebastian,

ich würde einfach mal bei der Stadtverwaltung nachfragen.
Sollte von dort keine Antwort kommen, so interessiert sich vielleicht die örtliche Presse für den Nonsens.

Grüße von
Tinchen

ohne weitere Kenntnis der Sachlage kann man nur spekulieren,
aber wenn zwischen 17 und 18 Uhr kontrolliert würde, würde
eine weitere Kontrolle nach 18 Uhr die unberechtigten Parker
entlarven, sozusagen. So ganz ausgegoren scheint mir das
Konzept aber in der Tat nicht zu sein.

Eine Kontrolle nach 18 Uhr würde feststellen, dass jemand um 17:01 Uhr ankam (davor gilt ja sowieso Parkscheinpflicht), seine Parkscheibe auf 17:30 stellt, die Höchstparkdauer um 18 Uhr laut Scheibe nicht erreicht hat und anschließend keine Höchstparkdauer mehr besteht, er also stehen bleiben kann.

Hallo!

Also den Sinn verstehe ich auch nicht und ich zweifle da auch sehr an der Rechtmäßigkeit dieser Regelung. Also mir kommt das so vor wie so ein typischer Fall von nicht mitgedacht.

Gruß
Tom

Hallo,

ich könnte mir vorstellen, dass es darum geht, ein Parken von z.B. 15:00 Uhr bis zum nächsten Morgen zu verhindern.

Denn wenn Person um 15:05 einen Parkschein für zwei Stunden kauft, darf er damit bis zur Parkscheibenpflicht parken.

Nun könnte ich mir vorstellen, dass es nicht erlaubt ist, eine Parkscheibe in besagtem Falle auf 17:30 einzustellen, da der Parkvorgang wohl mit dem Parkvorgang, und nicht mit Ablauf des Parkscheines beginnt.
Demanch wäre auf der Parkscheibe 15:30 einzustellen, was naturgemäß sinnlos wäre.

Anders gesehen: Wenn ich als Kommune Parken ab 17:00 kostenlos ermöglichen möchte, aber zu verhindern vorhabe, dass „vor-17:00-Uhr-Parker“ bis morgens stehen (Anwohner-Problematik), welche Möglichkeit hätte ich?

Grübelnd grüßt
formica