Parken neben einer Garage/Einfahrt?

also meine Frage wäre: wenn man neben einer Einfahrt parkt, gibt es da dann einen Mindestabstand, den man zur Garage haben muss? also mir ist schon klar, dass man nicht genau so parken kann, dass das Auto grade so NICHT in die Einfahrt reinhängt aber reichen da nicht 50cm Abstand?
hatte nämlich die nette Begegnung mit einem Rentner, der mich ziemlich dumm angemacht hat, von wegen ich wäre zu nah an seiner Garage und er könne so nicht rausfahren. Laut Gesetz müsse man mindestens 2,5m Abstand halten!?! Also meines Erachtens wäre man ohne Probleme raus gekommen, die Straße ist an und für sich auch breit genug um zu rangieren!
Da ich noch Fahranfänger bin war ich mir jetzt nicht 100pro sicher und hab dann gleich umgeparkt, war ja auch kein Problem. Nich dass der Typ noch mein Auto angefahren hätte bzw. mein kleiner Smart abgeschleppt worden wäre… :smile:
Danke schon mal für Antworten!

Hallo,

keine Ahnung ob man einen Mindestabstand einhalten muss, kann nur aus Erfahrung berichten.

Ich stand auch mal an einer Garageneinfahrt, ein bisschen nah, ich gebs zu, aber meiner Meinung nicht zu nah und genug Platz zum Ausfahren.
Eine Autofahrerin die gerade raus wollte als ich ausstieg meinte ich müsste wegfahren weil es ihr zu eng ist. Wegen Platzmangel konnte ich mein Auto leider nicht wegsetzen. Klar, denn sonst hätte ich mich ja direkt dahin gestellt. Naja, auf jeden Fall „wähnte“ (hallo Uwe)sich die Frau im Recht und rief die Polizei.
Diese kam auch, sah sich die Sache an und meinte nur: Platz satt.
Und siehe da, die Frau hats geschafft, stellte sich zwar ein bisschen blöd an, aber es ging.

Soviel zu deiner Frage. Ich meine wir haben eh fast überall Parkplatzmangel und wir sind nicht dazu da, es den Leuten bequem zu machen, nur weil sie nicht autofahren können.

Gruß
Roland

wenn man neben einer Einfahrt parkt,
gibt es da dann einen Mindestabstand, den man zur Garage haben
muss? also mir ist schon klar, dass man nicht genau so parken
kann, dass das Auto grade so NICHT in die Einfahrt reinhängt
aber reichen da nicht 50cm Abstand?

Hallo,

eine klare Aussage in der StVO gibt es nur bei abgesenktem Bordstein, wie er ja vor Einfahrten allgemein, auch vor Garagenzufahrten meist zu finden ist. Hier gilt grundsätzlich ein Haltverbot. Ansonsten ist es jedoch stets eine Einzelfallbeurteilung, wie breit eine nötige Grundstückzufahrt freizuhalten ist und somit eine Frage der gesamten örtlichen Situation, etwa auch der Fahrbahnbreite und des gegenüber parkenden Verkehrs. Je mehr du Routine beim Autofahren entwickeln wirst, desto eher wirst du das selbst einschätzen können. Wobei dann zu berücksichtigen ist, dass nicht alle Autos Smart-Abmessungen haben. :wink:

Gruß
smalbop