Parken nur für Anlieger

Hallo zusammen,

man stelle sich vor, dass Parken auf bislang als Parkplatz ausgewiesenen Flächen am Seitenstreifen zukünftig nur für Anlieger möglich sein soll, ohne die ganze Straße zur Anliegerstraße zu machen, es sollen auch keine Bewohnerparkausweise eingeführt werden.

Von einem eingeschränkten Halteverbot können durch ein Zusatzschild bestimmte Personengruppen wie Anwohner oder Schwerbehinderte mit Parkausweis vom Halteverbot ausgenommen werden. Auch „Anlieger“?

Ich habe bislang noch keine Kombination von Schild 286 (http://www.schilder-moedel.de/_Bitmap/gif72g/l286-50…) mit Zusatzschild 1020-30 (http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/…) gesehen.

Oder gibt es eine Kombination von http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/42/42_31… in Verbindung mit einem Zusatzschild „Nur für Anlieger“?

Gibt es sonst noch eine Variante?

VG
EK

Hi,

es gab mal Anwohnerparken, aber Juristen meinten Anwohner sei nicht richtig, somit wurden aus Anwohner Bewohnener und einige Millionen Steuergelder wanderten auf dem Schrott. Schließlich mussten die alten Schilder entsorgt und neue Schilder angeschafft werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bewohnerparken

Nein, ich versuche so einen Unsinn schon lange nicht mehr zu verstehen.

Q-Gruß

Hi
vor längerer Zeit gab es ein BGH-Urteil, dass es nicht erlaubt ist, öffentliche Fläche zugunsten Besonderer Personengruppen zu reservieren. (das Bewohnerparken ist „Spezialgesetz“)

Ich glaube nicht, dass sich da was geähndert hat.

Gruß
HaWeThie