Parken nur mit Parkscheibe

Hallo,

ich parke regelmässig im eingeschränkten Halteverbot, wo das Parken mit der Parkscheibe 2 std gestattet ist.
Da dieser Parkplatz bei meinem Arbeitgeber ist, stehe ich den ganzen tag dort. Alle 2 std gehe ich zum auto und bewege es einige cm und stelle die scheibe nach.
ist das rechlich so korrekt, oder riskiere ich damit ein knöllchen?

danke für evtl antworten

Hi!

Da dein Wagen unverändert stehen bleibt, riskierst du hierbei ein Knöllchen.
Anders wäre es dagegen wenn du das Auto bewegen würdest, auch wenn es nur 5 Meter sind. Dann fängt die Parkzeit erneuert an.

Gruß,
Kai

Super Trick!

Doch leider müßte man den Parkplatz alle zwei Stunden verlassen und ihn erneut ansteuern, um die Regelung zu umgehen.
In einigen Städten machen die Politessen Kreidestriche an die Reifen, um zu kontrollieren, ob der Pkw bewegt worden ist. Wenn nein, dann Knöllchen.
Eine Ausnahme gilt allerdings für liegengebliebene Fahrzeuge. Die Parken halt nicht. Doch wer bleibt tagtäglich auf dem selben Parkplatz liegen?

Grüße Bronko!

Aber, da kommt ja dann meine spannende frage - ist es rechtlich geregelt wann ich das fahrzeug bewegt habe? denn selbst wenn ich 1cm vor fahre, dann habe ich ihn bewegt, oder?

Danke

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ja, hier schreiben die auf wie die ventile an den reifen stehen.
aber wie ist es rechtlich geregtelt wann ein auto bewegt wurde? meines erachtens ist ein bewegen schon vorhanden wenn ich 1cm rolle/fahre.
aber wie sieht es das gesetz?

danke

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Aber, da kommt ja dann meine spannende frage - ist es
rechtlich geregelt wann ich das fahrzeug bewegt habe? denn
selbst wenn ich 1cm vor fahre, dann habe ich ihn bewegt, oder?

Meiner Ansicht nach wäre das eine Umgehung von Sinn und Zeck der Regelung: diese soll die Parkzeit begrenzen, was auch jedem klar ist. Ein Bewegen um 1 cm umgeht diesen Zeck.
Es reduziert sich auf ein Nachweisproblem: Wenn Ordnungsbeamte das Verhalten über Stunden beobachten würden, wärst Du dran und könntest Dich nicht auf das Bewegen um 1 cm berufen.
Wenn Du zwischendurch einmal um den Block fährst, dürfte es anders aussehen, da dann andere Verkehrsteilnehmer theoretisch die Möglichkeit haben, sich auf den Parkplatz zu stellen, was Sinn und Zeck der Parkscheibenregelung ist.

Ciao, Wotan

da gebe ich dir sicherlich recht, aber wie sieht es das gesetz?

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Hallo MR!

Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß zumindest in München schauen die „netten Politessen“ auf beide Vorderreifen. Und sie merken sich wo der Reifenventil ist beider Reifen steht. Wenn das auto sich bewegt hat, wird es nur schwer daß beide auf genau dieselbe Stelle kommen.

So stellen sie fest, ob das Auto sich bewegt hat oder nicht.

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena

Bitte Anfrage allgemeingültig formulieren.
Es kommt ja nicht umsonst ein „Wichtiger Hinweis“ diesbezüglich, den man sogar noch extra bestätigen muss, bevor man hier eine Anfrage reinstellen kann.

Nichts für ungut.

Schönen Gruß

Chris

ja, ich meinte es ja allgemein - hab mich nur falsch ausgedrückt…

sorry

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Hi,

das kann jedem mal passieren.
Ich möchte damit ja nur sensibilisieren.

Schönen Gruß

Chris

aber dann habe ich immer noch das problem dass der wagen bewegt werden muss, falls die ventilstände notiert werden.
also bringt es im prinzip doch auch nix, oder???

Hallo zurück,

ich parke regelmässig im eingeschränkten Halteverbot, wo das
Parken mit der Parkscheibe 2 std gestattet ist.
Da dieser Parkplatz bei meinem Arbeitgeber ist, stehe ich den
ganzen tag dort. Alle 2 std gehe ich zum auto und bewege es
einige cm und stelle die scheibe nach.
ist das rechlich so korrekt, oder riskiere ich damit ein
knöllchen?

ich habe mal in der Fahrschule gelernt, dass der gesamte Abschnitt, der als zeitbeschränkter Parkbereich gleich ausgeschildert ist, eine Einheit bezäglich dieser Zeitbeschränkung darstellt. Der Fahrlehrer meinte ausdrücklich, dass das Fahrzeug den Platz (i.a. dargestellt durch entsprechende Markierungen) verlassen müsse, um beim Wiederkommen erneut eine Parkzeit beginnen zu dürfen.

Gruß, Karin

da gebe ich dir sicherlich recht, aber wie sieht es das
gesetz?

Also, ohne es jetzt bis ins Letzte geprüft zu haben: Es gibt den § 13 StVO, der Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit regelt. Meiner Ansicht nach gibt es kein Gesetz, das besagt: „Wenn man ein Auto 1 cm vorfährt, beginnt keine neue Parkzeit“ oder was auch immer Du suchst. Das heißt aber nicht, daß es „erlaubt“ ist: Gesetze sind generell formuliert, um auf eine Vielzahl möglicher Labenssachverhalte anwendbar zu sein. Man darf vom ach so mündigen Bürger erwarten, daß er den Sinn und Zweck des Regelungsgehalts von Gesetzen und Verkehrszeichen erfaßt, ohne daß jeder einzelne mögliche Haarspalterfall geregelt sein muß. Daß das von Dir erdachte Verhalten gegen den Zeck der Parkzeitbeschränkung verstößt, ist Dir ja auch durchaus bewußt und würde Dir so vor Gericht auch entgegengehalten werde - die bereits angesprochene Nachweisproblematik mal außer Acht gelassen. Insofern reicht der § 13 StVO
(ohne damit ausschließen zu wollen, daß es noch eine speziellere Regelung gibt, kann durchaus sein, habe jetzt aber keine Lust und keine Zeit, die zu suchen…)

Ciao, Wotan

Yep, so isses!
Einmal vorwärts rausfahren (in einem ruhigen Moment) und rückwärts wieder reinfahren, schon ist man wieder auf der Seite des Gesetzes!

Hallo,

Einmal vorwärts rausfahren (in einem ruhigen Moment) und
rückwärts wieder reinfahren, schon ist man wieder auf der
Seite des Gesetzes!

ganz sicher?
Wie ist es denn mit der Beweisbarkeit gegenüber der Politesse, die ja nicht ganz zu unrecht darauf besteht, das der Wagen vorher auch schon da stand?

Liebe Grüße
Rocco

Hallo!

Wie ist es denn mit der Beweisbarkeit gegenüber der Politesse,

Mir doch egal. Wer muss denn beweisen? Eben.

Hallo!

Wie ist es denn mit der Beweisbarkeit gegenüber der Politesse,

Mir doch egal. Wer muss denn beweisen? Eben.

Naja, im grunde richtig, aber man weiß auch, wer bei solchen Diskussionen meist den kürzeren zieht und eine eventuelle Gerichtsverhandlung mit dem vorangegangenen hickhack mit der Bussgeldstelle lässt einen doch ziemlich blöd aussehen, von dem Ärger abgesehen.