Parken schräg gegenüber einer Einfahrt erlaubt?

Hallo zusammen,

folgende Situation: Man wohnt in einer Wohnsiedlung mit einer doch etwas engeren Strasse und parkt täglich GEGENÜBER der eigenen Wohnung am Zaun des „Gegenüber-Nachbarn“. Dieser hat NICHTS dagegen, weil es ihn in keinster Weise behindert. Man muss noch dazusagen, dass ca. die Hälfte der Bewohner dieser Strasse so parken!

NUN DAS PROBLEM:

Der „Nebenan-Nachbar“ hat sehr wohl was dagegen, da man ANGEBLICH dessen Tor zur Garageneinfahrt (ca. 10 m lang) blockiert. Dabei parkt man 1-2m UNTERHALB und nicht DIREKT gegenüber der Einfahrt. Der Nachbar muss zum Ein- oder Rausfahren NICHT rangieren!

Nun war vor einigen Tagen der Bürgermeister der Stadt und die Polizei vor Ort, um das Ganze auszumessen. Dabei wurde das Maßband definitiv falsch angesetzt und es fehlen erstaunlicherweise 30-40 cm!!! Nun wird gegenüber der Einfahrt ein Halteverbot-Schild aufgestellt, inkl. Parkverbot 2m unter- und oberhalb der Einfahrt!

Darf man das tatsächlich? Gibt es Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?

Immerhin sind mehrere Mitbewohner der Wohnisedlung davon betroffen!

Danke an Alle, die dazu etwas beitragen können!

man kann gegen den verwaltungsakt natürlich einspruch einlegen…

Vielen Dank! Die Frage ist aber: Gibt es eine realistische Chance, dass man mit diesem Einspruch Erfolg hat?

Tag!:Immerhin sind mehrere Mitbewohner der Wohnisedlung davon

betroffen!

Wovon betroffen? Nicht mehr direkt vor der eigenen Haustür an der Straße parken zu können?

Dieses Recht hatten sie eh nie.

Gruß
Samy

Warum darf man nicht vor seiner eigenen Haustür parken oder am eigenen Zaun entlang? Die Straße ist wie bereits beschrieben nicht sehr breit (jedoch breit genug zum Parken UND Durchfahren), es gibt keinen Bordstein und keine Markierungen.

Heißt das, dass alle Mitbewohner der Strasse „illegal“ am Straßenrand parken? Es handelt sich hier um eine „Anlieger“-Straße… keine hochfrequentierte Durchfahrtstrasse.

Es ist auch noch hinzuzufügen, dass nicht DIREKT gegenüber sondern SCHRÄG gegenüber geparkt wird. Das heißt also, die Einfahrt ist jederzeit frei und zum Ein- und Ausfahren muss man nicht rangieren!

Moin,

ich habe mich evtl missverständlich ausgedrückt. Natürlich darf man vor seiner Haustür an der Strasse parken. Jedoch hat man keinen Anspruch darauf! Auch wenn dies 100 Jahre so gewesen ist.

Dies ist öffentlicher Raum der für jeden zugänglich ist und beparkt werden darf. (Wenn denn parken erlaubt ist)

Ob sich in dem fiktiven Fall nun „vermessen“ wurde, wie im UP vermutet, kann hier keiner Prüfen. Es klingt auch eher nach einer Vermutung bzw. man hat wohl selber nachgemessen und kommt auf einen anderen Wert.

Wie aber auch bereits andere sagten, kann man Einspruch einlegen und darauf hoffen, dass die Herren wiederkommen und dann kann man denen ja sein eigenes Lineal zur Verfügung stellen oder halt tatkräftig mitmessen.

Gruß
Samy