Parken vor dem Schild 250

Hallo Experten,

ein Bekannter hat sein PKW am Rand eines Waldweges geparkt, direkt hinter der Einmündung dieses Weges und noch VOR dem Schild 250 (dieser rote Kreis auf weißem Grund; Verbot für Fahrzeuge aller Art). Jetzt hat er sich über das Knöllchen gewundert, was er bekommen hat: Laut Knöllchen hätte er nicht in den Weg einfahren dürfen. In der StVO steht aber, dass diese Ge- und Verbotsschilder ab der Stelle ihrer Position gelten, also darf er doch BIS zu dem Schild in diesen Weg einfahren (dass er da jedoch nicht hätte Parken dürfen, regelt §12 Abs. 3, aber das war nicht Gegenstand des Knöllchens), sofern kein Zusatzschild etwas anderes regelt. So jedenfalls meine Interpretation.

Was ist eure Meinung? Ist dieses Knöllchen (Nichtbeachtung von Schild 250) hier gerechtfertigt?

Ich möchte keine rechtsverbindliche Auskunft, nur eure Meinung. Antworten hierauf haben auch keinen Einfluss auf die Sache, da das Knöllchen schon bezahlt ist. Herzlichen Dank schonmal und viele Grüße,

Jochen

„Grins“
Na ja wenn alles so eindeutig im Gesetz stehen würde, dann wären wir ja überflüssig :wink:.
Das Schild gilt generell erst mal ab dem Standort wobei hier allerdings wohl zu diffenzieren sein wird.

1.Fall
Man kann z.B. 20m in den Weg reinfahren bis man das Schild erst sieht, dann wird wohl der Standort zählen, da man es vorher ja nicht zur Kenntniss nehmen kann, denn Schilder entfalten ihre Regelungswirkung nur, wenn sie ein aufmerksamer Autofahrer, also der vom Gericht so gern bemühte perfekte Autofahrer sehen kann. Dies wird indem Fall beim einfahren in die Straße zu verneinen sein deshalb erst ab dem Standort.

2.Fall
Ein Waldweg und vor der Einfahrt gibt es noch einen Fußgängerweg am besten plus Radweg. Das Schild steht 5m weiter hinten kann aber beim einfahren deutlich erkannt werden. Hier wird man vom Autofahrer soviel Transferleistung erwarten können, das er weiss, dass das Schild nur aus praktischen Gründen ein Stück weiter hinten steht. Zum Beispiel um Radfahrer oder Fugänger nicht zu gefährden oder auch um Autofahren dort das Wenden zu ermöglichen.

Ergo dürfte meiner Ansicht nach davon abhängen, ob ein aufmerksamer Autofahrer das Schild bereits bei der Einfahrt sehen müßte.

viper

Huhu,

Danke für die Antwort.

In diesem Fall kann man das Schild in jedem Falle sehen. Allerdings hätte das Schild wirklich auch direkt an die Einmündung gestellt werden können, da dort kein Rad- und Fußweg läuft. Die vorbeiführende Straße hat dort auch keinen Gehweg. Von daher bin ich mir nicht sicher, ob Dein „2.Fall“ hier zutrifft.

Ergo dürfte meiner Ansicht nach davon abhängen, ob ein
aufmerksamer Autofahrer das Schild bereits bei der Einfahrt
sehen müßte.

Nunja, es gibt bei uns Feldwege, an denen steht kein Schild. Erst 100m weiter hinten, wo der Feldweg in den Wald hineinführt, steht ein Schild. Das Schild kann man sehen, bevor man in den Feldweg einfährt. Gemäß Deiner Schilderung würde ich annehmen, dass man nicht in den Feldweg einfahren dürfte. Der Ort des Schildes impliziert mir aber etwas anderes (man darf noch in den Feldweg, aber nicht in den Wald.

LG
Jochen