Parken vor dem Verkehrsschild 'Wohnstraße'

Hallo!

Weiß jemand von euch, ob man vor dem Verkehrschild Wohnstraße (das ist das blaue mit den Kindern drauf) parken darf?

Lg.

Hallo,

Deine Frage ist etwas unpräzise gestellt.

Im Geltungsbereich der verkehrsberuhigten Zone (also ‚hinter‘ dem Schild) darf man nur in ausgewiesenen Flächen parken.
Da die diese Zonen meist an einer Kreuzung beginnen und man 5m neben der Kreuzung nicht parken darf, ist in diesem Fall auch das Parken vor dem Schild nicht erlaubt.

Steht das Schild mitten in der Straße so darf man IMHO davor parken solange man das Schild nicht verdeckt (z.B. mit Lastwagen/Wohnmobil).

Das Schild steht mitten in der Straße, in die von dieser Richtigung deshalb gar nicht eingefahren werden kann. Die daran vorbeiführende Straße hat an dieser Stelle keine Kreuzung (es wäre eine T-Kreuzung, wenn das Schild dort nicht stände).

Wenn das Schild durch ein (kleines) Auto also nicht verdeckt wird, dürfte man dort stehen bleiben oder? Ich hab in der Straßenverkehrsordnung jedenfalls keinen Paragraphen gefunden, der das explizit verbietet.

Ist denn in diesem (natürlich frei erfundenen hypothetischen) Fall eine gebührenpflichtige Verwarnung ausgesprochen worden?

Nein - aber es wurde mit Abschleppung gedroht, und zwar durch ein Bauunternehmen, das wohl die Genehmigung hatte das Schild abzumontieren und einzufahren - dieses erstattete Meldung bei der Polizei.

Nach Wegfahren des Fahrzeugs war das Ganze erledigt. Trotzdem, was wäre passiert wenn wirklich abgeschleppt worden wäre? Deshalb die Frage.

Nach Wegfahren des Fahrzeugs war das Ganze erledigt.

Hi,

war aber nett von den Polizisten.

Trotzdem,
was wäre passiert wenn wirklich abgeschleppt worden wäre?

Zuerst muss mal festgestellt werden ob dort geparkt werden darf.

Es könnte sein, dieser Bereich, sollte man einen Bordstein hochgefahren sein, gehört zum Gehweg, auf dem bekanntlich nicht geparkt werden darf.

Entsteht dadurch eine Behinderung kann abgeschleppt werden, auf Kosten des Halters.

Q-Gruß

Kein Bordstein, kein Gehweg.

Die Behinderung kann erst durch Abmontage des Schildes entstehen, was man nicht voraussehen kann!

Ich wollte gerne wissen, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die besagt, dass man vor diesen Schildern nicht parken darf. Wenn es die nämlich nicht gibt, ist es meiner Meinung nach ganz klar, dass eine Abschleppung nicht zulässig ist, egal ob Behinderung oder nicht.

Das wäre ja als ob man neben einem Baum parkt, der zufällig an diesem Tag gefällt werden soll, und deshalb wird man abgeschleppt.

So eine Aktion gehört wohl einen Tag vorher gekennzeichnet (Bitte hier nicht parken, Bauarbeiten, ect.) so wie das jedes Jahr bei der Schneeräumung gemacht wird, das ist jedenfalls meine Meinung.

Das wäre ja als ob man neben einem Baum parkt, der zufällig an
diesem Tag gefällt werden soll, und deshalb wird man
abgeschleppt.

Hi,

auch das wäre möglich, auf einer Baumscheibe, sprich der Wurzelbereich darf nicht geparkt werden wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist.

So eine Aktion gehört wohl einen Tag vorher gekennzeichnet

Wenn schon, dann mindestens 48Std., meist 72Std. damit ein tempöräres Parkverbot gilt.

Aber ohne die genauen Umstände zu kennen, kann ich es nicht beurteilen. Kommt eben auf Feinheiten an.

Q-Gruß

hallo erstmal,

Das Schild steht mitten in der Straße, in die von dieser
Richtigung deshalb gar nicht eingefahren werden kann.

Also wirklich AUF der Straße, nicht am Straßenrand? Dann ist das meiner Laienmeinung nach eine Kreuzung und da darf man natürlich nie parken. Die Tatsache, daß die Straße nur durch Entfernung des Schildes wirklich (mit einem normalgroßen Fahrzeug, Motorräder/Fahrräder könnten evtl. daran vorbeifahren und die könnte man auch behindern) genutzt werden kann, ändert nichts daran, daß es eine Straße ist. So ähnlich hat mir das jedenfalls mal mein Fahrlehrer vor vielen Jahren erklärt.
Sonst könnte man z.B. an einer Straße, bei der die Durchfahrt (für alle) verboten ist am Ende quer parken, weil ja da eigentlich niemand durch darf, kann man ja eigentlich auch niemanden behindern… Man vergißt dabei aber eben, daß es Leute gibt, die eine Ausnahmegenehmigung haben und doch fahren dürfen. Von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst mal ganz abgesehen.

Cu Rene

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